Zulassungsantrag für „K-911" zur Behandlung von Patienten mit Glaukom und okulärer Hypertonie von der U.S. Food and Drug Administration zur Prüfung angenommen

28.08.2026

NAGOYA, Japan, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- Kowa Company, Ltd. (im Folgenden „Kowa") entwickelt K-911 zur Senkung des Augeninnendrucks (IOD) bei Patienten mit Glaukom oder okulärer Hypertonie über das mit ihr verbundene Unternehmen Kowa Research Institute, Inc. (mit Sitz in North Carolina, USA), das in den Vereinigten Staaten im Bereich der pharmazeutischen Entwicklung tätig ist. Kowa gab heute bekannt, dass der am 30. Juni 2026 bei der U.S. Food and Drug Administration (FDA) eingereichte Zulassungsantrag (New Drug Application, NDA) zur Prüfung angenommen wurde. Die FDA wird den Zulassungsantrag (NDA) gemäß dem Prescription Drug User Fee Act (PDUFA) prüfen; als Zieldatum für die Entscheidung wurde der 30. April 2027 festgelegt.

Kowa Company, Ltd. (PRNewsFoto/Kowa Research Institute, Inc.)

K-911 (Bimatoprost-Grenod) ist ein neuartiger Prostanoid-FP-Rezeptor-Agonist mit einer Stickstoffmonoxid (NO) freisetzenden Gruppe und wurde von Nicox S.A. (im Folgenden „Nicox"), einem französischen Pharmaunternehmen mit Schwerpunkt auf der Forschung und Entwicklung verschreibungspflichtiger Arzneimittel für die Augenheilkunde, entdeckt. Kowa schloss im Februar 2024 eine exklusive Lizenzvereinbarung mit Nicox über die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung in Japan sowie im Juli 2025 für den Rest der Welt mit Ausnahme von China, Taiwan, Korea und Südostasien.

„K-911" hat eine starke augeninnerdrucksenkende Wirkung gezeigt, indem es den Abfluss des Kammerwassers über zwei Wege fördert: den durch NO vermittelten konventionellen Abflussweg über das Trabekelwerk und den Schlemm-Kanal sowie den durch Bimatoprost vermittelten unkonventionellen uveoskleralen Abflussweg.

Mit der Entwicklung von K-911 möchte Kowa eine neue Behandlungsmöglichkeit für Patienten mit Glaukom und okulärer Hypertonie anbieten.

Medienkontakt:

Kowa Company, Ltd.

Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit (nur Anfragen auf Japanisch)

Tel.: +81-3-3279-7392

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.