ZPMC präsentiert seine Fähigkeiten im Bereich Schiffbau und Stahlbrückenbau am Tag der offenen Tür für die Medien

22.05.2026

SHANGHAI, 22. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Shanghai Zhenhua Heavy Industries (ZPMC) hat kürzlich Journalisten zu einem Tag der offenen Tür bei Nantong Zhenhua Heavy Equipment Manufacturing Co. willkommen geheißen, einer seiner wichtigsten Produktionsstätten. Das Unternehmen präsentierte seine Fähigkeiten im Bereich der Herstellung großer Stahlkonstruktionen, der Offshore-Technik und der Offshore-Energieübertragungsinfrastruktur und hob seine Aktivitäten in den Bereichen Schiffstechnik und Stahlbrückenbau hervor.

Die Besucher besichtigten drei wichtige Einrichtungen: das Innovation Exhibition Center, die automatisierte Stahlblechfertigung und die Großprofilmontage. Sie sahen, wie Automatisierung und digitale Systeme in der Stahlbauproduktion eingesetzt werden. Durch den Einsatz automatisierter Produktionslinien, robotergestützter Schweißzellen und eines BIM-Systems (Building Information Modeling) kann ZPMC komplexe Stahlkomponenten mit engen Toleranzen herstellen. Die Anlage kombiniert automatisierte Arbeitsabläufe mit strengen Qualitätskontrollmaßnahmen, um die Konsistenz großer Stahlkonstruktionen zu gewährleisten.

Im Mittelpunkt des Tages der offenen Tür stand die größte Offshore-Konverterstation der Welt, die am Kai der Nantong Zhenhua Heavy Equipment Manufacturing Co. Die Station ist eine Kernkomponente eines Offshore-Windkraftprojekts zur flexiblen Gleichstromübertragung, das vom Unternehmen als das weltweit größte und leistungsstärkste seiner Art bezeichnet wird. Mit einem Gewicht von rund 25.000 Tonnen und einer installierten Leistung von 2.000 MW soll es nach seiner Inbetriebnahme jährlich etwa 7,7 Milliarden Kilowattstunden sauberen Strom liefern. Die Station verwendet einen Ansatz, bei dem die Struktur an Land zusammengebaut, als eine Einheit transportiert und mit der Float-Over-Methode installiert wird, was die zunehmende Größe und Komplexität von Tiefsee-Offshore-Projekten widerspiegelt.

Nantong Zhenhua Heavy Equipment Manufacturing Co. Ltd. ist ein bedeutender Hersteller von großen Stahlbrücken und Offshore-Windkraftanlagen mit einer jährlichen Produktionskapazität von mehr als 500.000 Tonnen Stahlkonstruktionen. Mit den Hochseetransportschiffen des Unternehmens können ultra-breite, ultra-hohe und ultra-schwere Produkte an Bestimmungsorte in der ganzen Welt geliefert werden. ZPMC hat an Projekten wie der San Francisco-Oakland Bay Bridge (USA), dem West Gate Tunnel (Australien), der Pelješac-Brücke (Kroatien) und der Maputo-Brücke (Mosambik) mitgearbeitet. Im Laufe der Jahre wurden die Projekte des Unternehmens mit Preisen ausgezeichnet, darunter die International Bridge Conference (IBC) Awards und der Luban-Preis.

ZPMC erklärte, dass es seine Aktivitäten in den Bereichen Stahlbrückenbau, Offshore-Windenergie und Schiffstechnik weiter ausbauen wird.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.