XCMG ist Mitveranstalter des 15. chinesischen Innovations- und Unternehmerwettbewerbs in der Kategorie „KI + Baumaschinen" - Anmeldung ab sofort möglich

18.08.2026

XUZHOU, China, 18. August 2026 /PRNewswire/ -- Die Anmeldung für den 15. chinesischen Innovations- und Unternehmerwettbewerb – Kategorie „KI + Baumaschinen" – wurde am 13. August unter dem Motto „Grüne Intelligenz für eine bessere Welt" eröffnet. Der von XCMG mitveranstaltete Wettbewerb lädt Innovatoren, Ingenieure, Wissenschaftler und Technikbegeisterte dazu ein, Lösungen zu entwickeln, die intelligente und umweltfreundliche Technologien für Baumaschinen vorantreiben.

XCMG Co-organizes 15th China Innovation & Entrepreneurship Competition “AI + Construction Machinery” Division as Registration Opens

Der Wettbewerb ist mehr als nur ein Wettkampf: Er dient als Ausgangspunkt für innovative Problemlösungen, beschleunigt den Transfer von Technologien aus dem Labor auf die Baustelle und bietet eine Plattform für Austausch und Zusammenarbeit. Der Wettbewerb umfasst drei Tracks – „Professional Contest", „Customer Co-Creation" und „Open Challenge" – und richtet sich an Hochschulen in China und im Ausland, Forschungseinrichtungen, internationale Kunden, Lieferkettenpartner sowie Wissenschafts- und Technologieunternehmen.

Der Track Professional Contest umfasst eine „Enterprise Group" für nicht börsennotierte Unternehmen und eine Team Group. Gesucht werden KI-gestützte Lösungen in drei Bereichen: KI + Produkt, einschließlich innovativer Konfigurationen kompletter Maschinen, humanoider intelligenter Architekturen und digital-intelligenter Hardware-Ökosysteme für neue Energietechnologien; KI + Einsatzszenarien, darunter autonome Betriebsabläufe, die Koordination mehrerer Maschinen sowie Modelle zur Energieversorgung und -nachladung für Bergbau, Erdbau und Landwirtschaft; sowie KI + Betrieb: KI-Agenten für die Anforderungsanalyse, die Dokumentenerstellung und die Kundeninteraktion.

Der Track Customer Co-Creation sucht nach praxisnahen Lösungen für konkrete betriebliche Herausforderungen im Bergbau, Erdbau und in der Landwirtschaft. Im Mittelpunkt stehen Maschinenpakete, Betrieb und Wartung über den gesamten Lebenszyklus, intelligente Assistenzsysteme sowie unbemannte Betriebsabläufe.

Der Track Open Challenge konzentriert sich auf drei technische Herausforderungen mit konkreten Leistungszielen: Autonomes Ausheben unter komplexen Materialbedingungen mit einer Aufgabenerfolgsquote von mindestens 95 %, Multisensor-Fusionswahrnehmung in stark staubbelasteten Umgebungen mit einer Erkennungsgenauigkeit von mindestens 97 % sowie Bewertung des Gesundheitszustands der Batterie (State of Health, SOH) unter anspruchsvollen Betriebsbedingungen mit einem SOH-Schätzfehler von höchstens 3 %.

Der Wettbewerb wird vom Torch-Zentrum für die Entwicklung der Hochtechnologieindustrie des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie, der Abteilung für Industrie und Informationstechnologie der Provinz Jiangsu, der Bildungsabteilung der Provinz Jiangsu, der Stadtverwaltung von Xuzhou, dem chinesischen Maschinenbauverband und dem chinesischen Baumaschinenverband veranstaltet. XCMG gehört zu den Veranstaltern.

Der Wettbewerb unterstützt die teilnehmenden Projekte bei der Kommerzialisierung, Finanzierung, Gewinnung von Fachkräften und langfristigen Weiterentwicklung und beschleunigt so ihren Weg vom Wettbewerb in den Markt.

Die Anmeldung ist bis zum 15. September möglich. Die Einreichungsfrist für Projekte endet am 25. September (Peking-Zeit). Teilnehmer können sich über die Website des „China Innovation & Entrepreneurship Competition" unter www.cxcyds.com oder über die Website von XCMG unter www.xcmg.com anmelden.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.