Wheels Up schließt die Markenumstellung ab und vereint seine weltweiten Aktivitäten unter einer einzigen Marke

27.05.2026

Die Privatjet- und Gruppencharterdienste von Air Partner werden nun unter dem Namen Wheels Up im Vereinigten Königreich und weltweit angeboten, wodurch das Unternehmen sein integriertes Kundenerlebnis auf Concierge-Niveau weltweit ausweitet

ATLANTA, 27. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Wheels Up Experience Inc. (NYSE: UP), ein führender Anbieter von On-Demand-Dienstleistungen im Bereich der privaten Luftfahrt, gab heute den Abschluss seiner weltweiten Markenumstellung bekannt, durch die die Privatjet- und Gruppencharterdienste von Air Partner im Vereinigten Königreich und weltweit nun unter der Marke Wheels Up zusammengefasst werden. Dieser Schritt vollendet die globale Integration, die Anfang dieses Jahres in den Vereinigten Staaten begonnen hat, und schafft eine einheitliche Identität von Wheels Up in allen wichtigen Märkten. 

Wheels Up

Parallel zur Markenumstellung hat Wheels Up sein integriertes, auf Concierge-Niveau ausgerichtetes Kundenbindungsmodell im Vereinigten Königreich vollständig eingeführt. Das Modell wurde entwickelt, um Übergaben zu reduzieren und die Verantwortlichkeit zu stärken. Es organisiert spezielle Vertriebs- und Serviceteams entlang der gesamten Customer Journey, von der ersten Anfrage über die Buchung und die Durchführung der Reise bis hin zur laufenden Betreuung.

„Dies ist ein wichtiger Meilenstein für Wheels Up und für unsere Kunden", sagte Kristen Lauria, Marketingleiterin von Wheels Up. „Durch die Zusammenführung unserer Privatjet- und Gruppencharterdienste im Vereinigten Königreich und im Rest der Welt unter der Marke Wheels Up können Kunden, wo auch immer auf der Welt sie sich befinden, unser gesamtes Spektrum an Luftfahrtlösungen über eine einzige, vertrauenswürdige Anlaufstelle in Anspruch nehmen. Zudem können wir so auf der über 65-jährigen Tradition von Air Partner als Kernkompetenz der Wheels Up-Plattform aufbauen." 

Der integrierte Ansatz sorgt für ein einheitlicheres Kundenerlebnis über Regionen und Reisearten hinweg, bietet Kunden nahtlosen Zugang zum gesamten Wheels Up-Portfolio – einschließlich Privatjet-Charter, Gruppencharter und flexibler privater und kommerzieller Reisen –, was durch die einzigartige strategische Partnerschaft des Unternehmens mit Delta Air Lines ermöglicht wird, und stärkt langfristige Beziehungen durch einen besser abgestimmten, personalisierten Service. 

„Der heutige Schritt vereint das Beste beider Unternehmen unter einer globalen Marke", fügte Mark Briffa, Vertriebsleiter von Wheels Up und ehemaliger Geschäftsführer von Air Partner, hinzu. „Für unsere Kunden auf der ganzen Welt bedeutet dies, dass sie weiterhin auf dasselbe fundierte Fachwissen zurückgreifen können, auf das sie sich seit Jahrzehnten verlassen – nun ergänzt durch die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen, die Flotte und die Technologie von Wheels Up. Es ist in jeder Hinsicht ein noch überzeugenderes Angebot, und wir freuen uns darauf, was die Zukunft bringt." 

Air Partner Cargo wird auch weiterhin unter seinem bisherigen Namen tätig sein und dabei seinen Spezialisierungsschwerpunkt sowie seine fundierte Fachkompetenz im Bereich globaler Speditions- und Kurierdienste beibehalten. 

Informationen zu Wheels Up

Wheels Up ist ein führender globaler Anbieter von On-Demand-Privatflügen mit einer großen, vielfältigen Flotte und einem Netzwerk aus sicherheitsgeprüften Charterunternehmen, die sich alle der Sicherheit und dem Service verschrieben haben. Dank einer strategischen Partnerschaft mit Delta Air Lines haben Kunden Zugang zu Charter- und Mitgliedschaftsprogrammen sowie zu Premium-Vorteilen für Geschäftsreisen. Über Air Partner Cargo bietet Wheels Up zudem Frachtdienstleistungen für eine Vielzahl von Kunden an, darunter Privatpersonen und Regierungsorganisationen. Über die Wheels Up-App und die Website können Mitglieder ganz einfach suchen, buchen und fliegen. Weitere Informationen finden Sie unter www.wheelsup.com.

Erklärung zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der US-amerikanischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Prognosen, Vorhersagen und sonstige Aussagen über zukünftige Ereignisse, die auf aktuellen Erwartungen und Annahmen beruhen und daher bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten, Annahmen und anderen wichtigen Faktoren unterliegen, von denen viele außerhalb der Kontrolle von Wheels Up liegen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, beabsichtigt Wheels Up nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen nach dem Datum dieser Pressemitteilung zu aktualisieren.

Kontakt

Investoren:

ir@wheelsup.com

Medien:

press@wheelsup.com 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.