Weichai Power sichert sich EFQM-Sieben-Sterne-Zertifizierung

13.05.2026

WEIFANG, China, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Weichai Power erhielt kürzlich die RbE-Sieben-Sterne-Zertifizierung der European Foundation for Quality Management (EFQM) und ist damit das erste Unternehmen in Chinas High-End-Ausrüstungsindustrie, das diese hochrangige globale Anerkennung erhält. Diese maßgebliche Zertifizierung bedeutet, dass Weichai Power in Dimensionen wie Qualitätsmanagement, operative Exzellenz und nachhaltige Entwicklung umfassend in die Spitzengruppe der globalen Fertigung vorgestoßen ist.

RbE Seven-Star Certification from the European Foundation for Quality Management (EFQM)

Der EFQM Global Award ist einer der drei wichtigsten Qualitätspreise der Welt und ein wichtiger internationaler Maßstab für die Messung der Unternehmensführung und der langfristigen Entwicklungsfähigkeit. Zu den von der EFQM anerkannten Rahmenwerken (RbE) gehört ein mit Sternen bewertetes Reifegradsystem, wobei sieben Sterne die höchste Stufe darstellen. Dieses Rating bedeutet, dass ein Unternehmen über ein hervorragendes, stabiles, nachhaltiges und reproduzierbares Managementmodell von Weltklasse verfügt, und ist die höchste Anerkennung für die umfassenden operativen Fähigkeiten eines Unternehmens.

Seit der Einführung des EFQM Excellence Modells im Jahr 2021 hat Weichai Power kontinuierlich Benchmarks mit Weltklasse-Standards durchgeführt und sein WOS-Qualitätsmanagementsystem gründlich überarbeitet. Das Unternehmen hat Innovation, Transformation und eine umweltfreundliche, kohlenstoffarme und nachhaltige Entwicklung in seine Strategie auf höchster Ebene integriert, eine Unternehmenskultur der Innovation, Widerstandsfähigkeit und gemeinsamen Wertschöpfung gefördert und ein unverwechselbares und sich dynamisch entwickelndes Ökosystem für operative Exzellenz geschaffen. In den letzten Jahren hat Weichai dieses Managementsystem in der gesamten Kette von F&E, Produktion, Lieferung, Vertrieb und Service eingeführt. Das Unternehmen hat seine grüne, intelligente, ökologische und globale Transformation beschleunigt und seine Kernvorteile in den Bereichen Technologie, Qualität, Management und Kosten konsolidiert. Sie hat auch die synergetische und gewinnbringende Zusammenarbeit in der gesamten industriellen Kette vertieft und die Philosophie „Wir sind eins" in die Praxis umgesetzt. Durch eine exzellente Unternehmensführung wird Weichai seiner Verantwortung gerecht und schafft Werte, indem es mit seinen fünf wichtigsten Interessengruppen - einschließlich Kunden, Mitarbeitern und Partnern - zusammenarbeitet, um gemeinsam ein neues Paradigma für eine langfristige Entwicklung zu schaffen.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.