Im jüngsten Fortschrittsbericht von Thunes wird dargelegt, wie das Unternehmen verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken in seinen weltweiten Geschäftsbereichen stärkt und damit nachhaltiges Wachstum, eine solide Unternehmensführung sowie eine bessere finanzielle Inklusion fördert.
SINGAPUR, 2. September 2026 /PRNewswire/ -- Thunes, der „Smart Superhighway" für den weltweiten Geldtransfer, hat heute den Fortschrittsbericht 2026 für den United Nations Global Compact veröffentlicht und damit sein Engagement für verantwortungsbewusstes sowie ethisches Wachstum bekräftigt.

Der Thunes-Bericht 2026 beleuchtet die Aktivitäten des Jahres 2025 in zwölf Ländern und zeigt die aktuellen Fortschritte in den vier Kernbereichen des Programms auf: Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Als stolzer Teilnehmer seit 2022 verankert Thunes diese Grundsätze, um das Vertrauen, die Transparenz und die verantwortungsbewusste Geschäftstätigkeit zu gewährleisten, die für den Aufbau belastbarer, langfristiger Beziehungen zu seinen Mitgliedern und Partnern unerlässlich sind.
Für Unternehmen, Banken, Fintech-Firmen und globale Plattformen unterstützt Thunes' Ansatz für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln mehrere wichtige Prioritäten:
Im Fortschrittsbericht 2026 von Thunes werden die Aktivitäten des Unternehmens in folgenden Bereichen dargelegt:
Chloé Mayenobe, stellvertretende Geschäftsführerin von Thunes, sagte: „Unsere Teilnahme am United Nations Global Compact spiegelt unser Engagement für den Aufbau eines verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmens wider. Dieser Fortschrittsbericht vermittelt einen transparenten Einblick in unsere Arbeit und in die Bereiche, die wir im Zuge des Wachstums von Thunes weiter ausbauen werden."
Mathieu Limousi, Marketingleiter bei Thunes, fügte hinzu: „Vertrauen ist die Grundlage für den Geldtransfer. Verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln muss fester Bestandteil der Geschäftstätigkeit sowie des Wachstums eines Unternehmens im globalen Zahlungsverkehr sein. Indem wir die ESG-Grundlagen von Thunes im Zuge unserer Expansion stärken, bauen wir ein widerstandsfähiges Unternehmen auf, dem unsere Mitglieder, Partner, Investoren und Gemeinschaften vertrauen können."
Thunes' Fortschrittsbericht 2026 bietet einen öffentlichen Überblick über die Richtlinien, Maßnahmen und die weitere Entwicklung des Unternehmens im Hinblick auf die zehn Prinzipien des United Nations Global Compact.
Lesen Sie den vollständigen Fortschrittsbericht 2026 auf der offiziellen Website des United Nations Global Compact.
Informationen zu Thunes:
Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.thunes.com.
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Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.