Satair schließt die Übernahme von Unical Aviation und ecube ab

12.05.2026

KOPENHAGEN, Dänemark, 11. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Satair, ein Unternehmen der Airbus-Gruppe, gab den erfolgreichen Abschluss der Übernahme von Unical Aviation Inc. („Unical") und dessen Tochtergesellschaft ecube bekannt. Mit diesem Meilenstein entsteht ein führender, weltweit tätiger Komplettanbieter für gebrauchte, einsatzfähige Materialien (USM) und Lösungen für den gesamten Lebenszyklus von Flugzeugen.

Satair erweitert seine globale Präsenz und seine USM-Kompetenzen durch die Übernahme von Unical und ecube und schafft damit eine erstklassige End-to-End-Lösung für den gesamten Lebenszyklus von Flugzeugen.

Diese Vereinbarung vereint das umfangreiche Lagerbestand- und Vertriebsnetz von Unical, die erstklassigen Demontage- und Lagerkapazitäten von ecube sowie die bestehende USM-Expertise von Satair über VAS Aero Services. Im Rahmen der neuen Führungsstruktur wird Sharon Green, CEO von Unical, auch die Rolle der CEO von VAS Aero Services übernehmen und so die strategische Ausrichtung der USM-Geschäftsbereiche von Satair sicherstellen, während Tommy Hughes seine Aufgaben als CCO von Satair in Vollzeit wahrnehmen wird.

Richard Stoddart, CEO von Satair und Head of Airbus Material Services, erklärte:

„Der heutige Tag ist ein bedeutender Schritt nach vorn. Bei der Integration von Unical und ecube in unser Unternehmen geht es nicht nur darum, zu wachsen, sondern darum, die Kreislaufwirtschaft zum Nutzen unserer Kunden einzusetzen. Wir gewinnen hervorragende Einrichtungen und, was entscheidend ist, ein Team hochqualifizierter Fachleute auf dem USM-Markt. Für unsere Kunden bedeutet dies eine bessere Verfügbarkeit von Ersatzteilen und eine einfachere Verwaltung des gesamten Lebenszyklus eines Flugzeugs."

Sharon Green, CEO von Unical und VAS Aero Services, fügte hinzu: „Der Beitritt zu Satair markiert den Höhepunkt der Transformation von Unical und ecube – und den Beginn einer vielversprechenden nächsten Phase, in der wir unsere Führungsposition im Bereich gebrauchter, einsatzfähiger Materialien und bei der Entsorgung am Lebensende mit der globalen Reichweite von Satair und der Zukunftsvision von Airbus für Materialdienstleistungen vereinen. Ich bin stolz auf das, was unsere Teams aufgebaut haben, und zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine echte End-to-End-Lösung für den gesamten Lebenszyklus liefern werden, die die Materialverfügbarkeit verbessert, die Lebensdauer von Anlagen verlängert und einen bedeutenden Mehrwert für Kunden weltweit schafft. Unsere Teams freuen sich darauf, Teil von Satair zu werden und mit neuen Kollegen bei VAS Aero Services zusammenzuarbeiten – beides hoch angesehene und vertrauenswürdige Unternehmen in unserer Branche – und wir freuen uns darauf, den vollen Wert dieser Kombination auf dem globalen Luftfahrtmarkt zu entfalten."

Industrialisierung des USM-Lebenszyklus

Durch die Integration der wichtigsten Betriebsstätten von Unical und ecube in Nordamerika und Europa baut Satair seine industrielle Präsenz erheblich aus. Die Übernahme bringt die Strategie von Satair voran, einen nahtlosen Materialfluss aus einer Hand anzubieten – von der Lagerung und Demontage von Flugzeugen über das technische Reparaturmanagement bis hin zum weltweiten Vertrieb.

Die fusionierten Unternehmen werden nun einen koordinierten Integrationsprozess einleiten, dessen Schwerpunkt auf der Abstimmung unserer Aktivitäten bei Satair, Unical, ecube und VAS Aero Services liegt, um ein nahtloses Kundenerlebnis zu gewährleisten.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.