ROHM stellt 650-V-IGBTs mit branchenführenden verlustarmen Eigenschaften vor

31.08.2026

KYOTO, Japan, 31. August 2026 /PRNewswire/ -- ROHM Co., Ltd. hat 650-V-IGBTs der vierten Generation für elektrische Kompressoren und Hochvolt-Heizungen in Kraftfahrzeugen sowie Wechselrichter für Industrieanlagen entwickelt. Als Produkte der 650-V-Klasse für Automotive-Anwendungen erzielen die neuen IGBTs mit VCE(sat) = 1,55 V branchenweit führende* niedrige Durchlassverluste; gleichzeitig bieten sie eine hohe Kurzschlussfestigkeit und erfüllen den Zuverlässigkeitsstandard AEC-Q101 für die Automobilindustrie.

*Studie von ROHM vom 25. August 2026

Abbildung 1: Produktmerkmale  https://cdn.kyodonewsprwire.jp/prwfile/release/M106254/202608194399/_prw_PI1fl_XfM2m2kD.jpg

Da Elektrofahrzeuge zunehmend auf höhere Spannungen umgestellt werden, findet SiC immer häufiger in Hochleistungsanwendungen wie Antriebswechselrichtern Verwendung. Gleichzeitig werden 650-V-IGBTs in großem Umfang als Schaltgeräte in Hilfssystemen mit geringerer Leistungsaufnahme eingesetzt, darunter elektrische Kompressoren und Hochspannungsheizungen sowie in Industrieanlagen wie Motoren und Kompressoren, und es wird erwartet, dass die Nachfrage weiter steigen wird.

Diese Anwendungen erfordern größere Energieeinsparungen und kompaktere Geräteausführungen, was zu einer starken Nachfrage nach Leistungsbauelementen führt, die eine höhere Zuverlässigkeit, kleinere Abmessungen und einen höheren Wirkungsgrad bieten. Insbesondere Wechselrichter- und Heizkreise erfordern eine Kurzschlussfestigkeit, die ausreicht, um die Zeit zu überbrücken, die zur Erkennung und Unterbrechung eines Überstroms benötigt wird.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat ROHM die Bauelementstruktur, den Herstellungsprozess und die Randanschlussstruktur neu gestaltet und so IGBTs der 4. Generation entwickelt, die verlustarme Eigenschaften mit hoher Kurzschlussfestigkeit kombinieren und gleichzeitig den Anforderungen an höhere Spannungen gerecht werden. Diese Produkte erhöhen die Stromdichte und reduzieren gleichzeitig die Leit- und Schaltverluste. Trotz des Kompromisses zwischen geringeren Verlusten und Kurzschlussfestigkeit erreichen die Produkte eine Kurzschlussstandzeit von 7 Mikrosekunden bei Tj = 25 °C, was zur Verbesserung der Anwendeneffizienz und -zuverlässigkeit beiträgt.

Das Sortiment umfasst 12 Produkte im TO-247N-Gehäuse, die Serien „RGAxxTS65HR" / RGAxxTS65EHR, sowie 10 Bare-Wafer-Produkte der Serie SG83xxWN. ROHM entwickelt außerdem 12 Produkte im TO-247-4L-Gehäuse, die Serien RGAxxTR65HR / RGAxxTR65EHR.

„RGAxxTS65HR": https://www.rohm.com/products/igbt/field-stop-trench-igbt?CollectorEmitterVoltage_num=650.0&PS_IgbtType=A:%20For%20inverter%20(tsc%207-10%C2%B5s)&PS_BuiltInDiode=-#epfProductSeries

„RGAxxTS65EHR": https://www.rohm.com/products/igbt/field-stop-trench-igbt?CollectorEmitterVoltage_num=650.0&PS_IgbtType=A:%20For%20inverter%20(tsc%207-10%C2%B5s)&PS_BuiltInDiode=FRD#epfProductSeries

„SG83xxWN": https://www.rohm.com/products/igbt/igbt-bare-die?CollectorEmitterVoltage_num=650.0&PS_IgbtType=A:%20For%20inverter%20(tsc%207-10%C2%B5s)#productFamily

Für die Zukunft plant ROHM, das Sortiment in denselben Gehäusen weiter auszubauen und kompakte IGBTs für die Oberflächenmontage im TO-263L-Gehäuse sowie in TSC-Gehäusen (Top-Side Cooling) zu entwickeln. ROHM wird das Sortiment an Hochleistungs-IGBTs weiter ausbauen, um einen höheren Wirkungsgrad und die Miniaturisierung in Automobil- und Industriegeräten zu unterstützen.

Abbildungen: Produktportfolio diskreter Bauelemente im TO-247-N-Gehäuse https://cdn.kyodonewsprwire.jp/prwfile/release/M106254/202608194399/_prw_PI2fl_34OH2Okk.jpg

Abbildungen: Produktpalette diskreter Bauelemente im TO-247-4L-Gehäuse https://cdn.kyodonewsprwire.jp/prwfile/release/M106254/202608194399/_prw_PI6fl_76Ha3uxp.jpg

Abbildungen: Produktpalette an Bare Wafern https://cdn.kyodonewsprwire.jp/prwfile/release/M106254/202608194399/_prw_PI4fl_12gp0324.jpg

Informationen zur Marke EcoIGBT (TM) und zum Support: https://kyodonewsprwire.jp/attach/202608194399-O1-T04yoz6p.pdf

Pressemitteilung: https://www.rohm.com/news-detail?news-title=2026-08-25_news_igbt&defaultGroupId=false

Informationen zu ROHM: https://kyodonewsprwire.jp/attach/202608194399-O2-07aO23A1.pdf

Logo: https://cdn.kyodonewsprwire.jp/prwfile/release/M106254/202608194399/_prw_PI5fl_7ltyL0G9.jpg

Offizielle Website: https://www.rohm.com/

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.