Ribo kündigt Einreichung eines Antrags auf eine klinische Phase-2-Studie bei der EMA an und treibt damit die Entwicklung von siRNA-Therapeutika zur Behandlung thromboembolischer Erkrankungen weiter voran

28.05.2026

SUZHOU, China und MÖLNDAL, Schweden, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Suzhou Ribo Life Science (Börsenkürzel 06938.HK) und Ribocure Pharmaceuticals (zusammen „Ribo") geben bekannt, dass sie bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) einen Antrag auf Durchführung einer klinischen Phase-2-Studie (CTA) für RBD1119 eingereicht haben, ein auf siRNA basierendes Therapeutikum zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit (KHK). In jüngster Zeit hat Ribo mehrere siRNA-Kandidaten parallel in den Bereichen Vorhofflimmern und venöse Thromboembolie vorangetrieben und eine weltweit führende Pipeline im Bereich der Antikoagulation und Antithrombose aufgebaut. Dieser neue Antrag für KHK stellt einen wichtigen Meilenstein in Ribos ehrgeizigem Programm zur Weiterentwicklung innovativer, auf Oligonukleotiden basierender Therapien dar, die darauf abzielen, die Ursachen thromboembolischer Erkrankungen systematisch zu bekämpfen.

Die koronare Herzkrankheit (KHK) ist weltweit nach wie vor eine der Hauptursachen für Morbidität und Mortalität, bedingt durch die Bildung atherosklerotischer Plaques und damit verbundene thrombotische Komplikationen wie Herzinfarkt und andere ischämische Ereignisse. Trotz des breiten Einsatzes von Standardtherapien, darunter Thrombozytenaggregationshemmer und Antikoagulanzien, besteht bei Patienten mit stabiler koronarer Herzkrankheit auch bei optimierter Behandlung weiterhin ein erhebliches Restrisiko für thrombotische Ereignisse. Die derzeitigen Therapien sind zudem durch ein erhöhtes Blutungsrisiko eingeschränkt, was ihre Intensität und ihre langfristige Anwendung bei vielen Patienten begrenzt. Folglich besteht ein erheblicher ungedeckter medizinischer Bedarf an neuartigen antithrombotischen Ansätzen, die einen wirksamen und anhaltenden Schutz vor Thrombosen bieten und gleichzeitig ein günstiges Sicherheitsprofil aufweisen, insbesondere im Hinblick auf das Blutungsrisiko.

„Wir freuen uns sehr, unsere antithrombotischen siRNA-Programme in Europa in die nächste Phase der klinischen Entwicklung zu führen. Dieser Meilenstein spiegelt unser Engagement wider, das volle Potenzial RNA-basierter Therapien auszuschöpfen, um Patienten, die derzeit nicht angemessen behandelt werden, Antikoagulanzien mit einem verbesserten Nutzen-Risiko-Profil anzubieten", sagt Dr. Anders Gabrielsen, Chief Medical Officer von Ribo.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.