Die Oman Investment Authority vermeldet einen Gewinn von 7,8 Mrd. USD und ist weltweit führend bei der Wertentwicklung an den öffentlichen Märkten
MUSCAT, Oman, 18. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Oman Investment Authority, der Staatsfonds des Sultanats Oman, hat ihre bislang stärkste Jahresperformance vermeldet: Im Jahr 2025 erzielte sie einen Gewinn von rund 7,8 Mrd. USD und eine Kapitalrendite von 14,6 Prozent, womit sie zu den weltweit leistungsstärksten staatlichen Investoren zählt.

Laut SWF Global belegte die OIA im Jahr 2025 weltweit den dritten Platz unter den Staatsfonds hinsichtlich der Kapitalrendite und den ersten Platz hinsichtlich der Renditen an den öffentlichen Märkten. Diese Performance stärkt Omans Position in der globalen Landschaft staatlicher Investitionen, in der Fonds aus der Golfregion eine zunehmend einflussreiche Rolle in den Bereichen Private Equity, Infrastruktur, Energiewende, Logistik, Technologie und strategische Industriezweige spielen.
Das Vermögen der OIA belief sich Ende 2025 auf rund 60 Mrd. USD. Kumulativ betrachtet war jeder Dollar, den die Behörde im Jahr 2020 hielt, bis Ende 2025 um etwa 73 Prozent gewachsen, was die Wertsteigerung im gesamten Portfolio widerspiegelt.
Während die weltweit größten Staatsfonds häufig nach ihrer Größe beurteilt werden, ordnen die Ergebnisse der OIA für 2025 diesen Fonds einer anderen Kategorie zu: einem staatlichen Investor, der aufgrund seiner Performance, seiner Unternehmensführung und seiner Renditen an den öffentlichen Märkten Aufmerksamkeit erregt.
Die Authority übertraf zudem ihre genehmigten jährlichen Leistungsindikatoren um 105 Prozent, was auf ein diszipliniertes Vermögensmanagement, höhere Renditen auf den öffentlichen Märkten sowie die Umstrukturierung staatlicher Vermögenswerte zu stärker wirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen zurückzuführen ist.
Die Ergebnisse der OIA für das Jahr 2025 fallen zu einer Zeit, in der Oman bestrebt ist, seine wirtschaftliche Position über den Bereich der Kohlenwasserstoffe hinaus zu stärken und seine Rolle im internationalen Kapitalverkehr auszubauen. Der Fonds zog im Laufe des Jahres ausländische Direktinvestitionen in Höhe von rund 4,1 Mrd. USD an und festigte damit seine Rolle als Drehscheibe für globales Kapital in Omans Schwerpunktsektoren.
Ein wichtiger Bestandteil der Strategie für 2025 ist die Umgestaltung des Portfolios. Seit der Übernahme einer Reihe staatlicher Unternehmen im Jahr 2020 hat die OIA daran gearbeitet, die operative und finanzielle Leistungsfähigkeit ihres gesamten Portfolios zu stärken, die Rentabilität zu verbessern und die Effizienz zu steigern. Diese Umstrukturierungsmaßnahmen trugen dazu bei, dass mehrere Portfoliounternehmen wieder in die Gewinnzone zurückkehrten, verbesserten die Qualität der Vermögenswerte und unterstützten das Veräußerungsprogramm der Behörde. Die OIA hat zudem Schulden ihrer Tochtergesellschaften in Höhe von rund 2,4 Mrd. USD getilgt, wodurch die Bilanzen weiter gestärkt und die Umstellung auf stärker wirtschaftlich orientierte Modelle unterstützt wurden. Das im Jahr 2022 mit dem Ziel ins Leben gerufene Veräußerungsprogramm, Kapital freizusetzen und die Rendite zu maximieren, hatte bis Ende 2025 24 Veräußerungen abgeschlossen und dabei mehr als 7,3 Mrd. USD für Reinvestitionen in neue Chancen generiert.
Heute erstreckt sich das Portfolio der OIA über mehr als 52 Länder, was eine Strategie widerspiegelt, die darauf abzielt, das Engagement im Inland durch globale Diversifizierung auszugleichen. Fast zwei Drittel der Investitionen entfallen auf Oman, während der Rest des Portfolios auf wichtige internationale Märkte verteilt ist, darunter 19 Prozent in Nordamerika, 9 Prozent in Europa, 4 Prozent im asiatisch-pazifischen Raum und 7 Prozent in anderen globalen Märkten.
Die Performance der OIA im Jahr 2025 spiegelt zudem eine allgemeine Stärkung der Unternehmensführung und Transparenz im Zusammenhang mit den staatlichen Vermögenswerten Omans wider. Internationale Institutionen, darunter die Weltbank, haben Omans Fortschritte bei der Verbesserung der Führung und Aufsicht staatlicher Unternehmen gewürdigt, während der OIA unter den Staatsfonds den dritten Platz belegte. Für internationale Investoren stärkt dies die Glaubwürdigkeit des Fonds, da Oman bestrebt ist, langfristiges Kapital anzuziehen und seine Rolle in den globalen Investitionsströmen auszubauen.
Mit Rekordgewinnen, einer führenden Performance an den öffentlichen Märkten und einer verbesserten Unternehmensführung deuten die Ergebnisse der Behörde für das Jahr 2025 auf einen umfassenden Wandel im Wirtschaftsmodell Omans hin: den Einsatz staatlicher Mittel zur Erzielung von Renditen, zur Gewinnung ausländischer Investitionen, zur Umstrukturierung staatlicher Vermögenswerte und zum Aufbau einer stärker international vernetzten Investitionsplattform.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.