Multi Investment intensiviert seine Diversifizierungsstrategie nach einer Kapitalerhöhung in Höhe von 480 Millionen CHF

08.05.2026

GENF, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Nach einer bedeutenden Kapitalerhöhung in Höhe von 480 Millionen CHF bekräftigt Multi Investment seine Position als dynamischer Akteur im internationalen Investmentbereich. Das Unternehmen, das bereits zahlreiche Unternehmen weltweit unterstützt hat, tritt nun in eine neue strategische Phase ein, deren Schwerpunkt auf der Diversifizierung des Portfolios liegt. Derzeit verwaltet es ein verwaltetes Vermögen (Assets Under Management, AUM) in Höhe von über 3 Milliarden CHF.

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Als bewusst diskreter Investor verfolgt Multi Investment einen selektiven und vertraulichen Ansatz, der auf langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen zu seinen Partnern basiert. Diese Diskretion spiegelt das klare Bekenntnis wider, den Schwerpunkt auf Wertschöpfung statt auf Medienpräsenz zu legen.

Aufbauend auf diesem Wachstum und dem Vertrauen seiner Partner strebt Multi Investment eine Ausweitung seiner Aktivitäten auf vielversprechende, innovationsgetriebene Branchen an. Zu den Zielbereichen zählen Fintech, Deep Tech, Gesundheitswesen, Blockchain und Web3 sowie Biotechnologie.

Diese strategische Ausrichtung spiegelt ein klares Ziel wider: bedeutende globale wirtschaftliche und technologische Veränderungen zu antizipieren und gleichzeitig Projekte mit hoher Wertschöpfung zu fördern. Das Unternehmen möchte seinen Einfluss ausbauen, indem es innovative Unternehmen unterstützt, die die Branchen von morgen prägen können.

Im Rahmen dieser Initiative plant Multi Investment, seine Investitionen in diesen strategischen Sektoren bis zum dritten Quartal 2026 zu verstärken und bis zum Ende des dritten Quartals 2026 mehr als 250 Millionen CHF zu investieren. Derzeit werden mehrere Transaktionen geprüft, um die Präsenz in diesen schnell wachsenden Ökosystemen rasch auszubauen.

Mit dieser neuen Phase bekräftigt Multi Investment sein Ziel, sich zu einem weltweit führenden Investmentunternehmen zu entwickeln, das finanzielle Performance mit einer langfristigen Vision verbindet.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.