- Jenseits von Tokio: Immer mehr europäische Reisende nehmen Osaka in ihre Japanreise auf –
TOKIO, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- MIMARU, Japans führende Apartmenthotel-Marke für Familien, die von der Cosmos Hotel Management Co., Ltd. betrieben wird, eröffnet am 1. September eine neue Unterkunft in Osaka und erweitert damit das Markenportfolio auf 28 Häuser und 1.500 Zimmer landesweit. MIMARU Osaka Shinsaibashi CENTRAL wird vor dem Hintergrund des wachsenden Interesses an Osaka eröffnet. Zwar ist Tokio nach wie vor ein wichtiges Reiseziel für Touristen, doch immer mehr Europäer nehmen Osaka in ihre Reise mit auf. Die Marke stellte fest, dass die Übernachtungen europäischer Gäste in ihren fünf Häusern in Osaka zwischen 2024 und 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 10,4 % gestiegen sind.
Bild 1: https://drive.google.com/file/d/1t0S7aRz2OrVTxEG-DFkRD8QC8j_VH6DW/view?usp=drive_link
Entdecken Sie das Hotel: https://mimaruhotels.com/en/hotel/shinsaibashi-central/
Die internen Aufenthaltsdaten von MIMARU zeigen zudem, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in diesen Unterkünften um 5,3 % von 2,93 auf 3,09 Nächte gestiegen ist. Die Gesamtzahl der Übernachtungen stieg um 16,2 %. Die endgültigen Zahlen des Osaka Convention & Tourism Bureau zeigen, dass die Präfektur Osaka im Jahr 2025 eine Rekordzahl von 17.635.000 internationalen Besuchern verzeichnete, was einem Anstieg von 21 % entspricht. Die Umfrage des Kansai International Airport unter Abfliegenden im Geschäftsjahr 2025 ergab, dass europäische Reisende durchschnittlich 13,5 Übernachtungen in Japan verbrachten, davon 3,7 Übernachtungen in Osaka. Wenn man einen weiteren Tag in Osaka einplant, kann man mehr von der Stadt und der umliegenden Region entdecken, ohne einen weiteren Übernachtungsort zu benötigen.
In der Stadt können Reisende ihren Blick über die bekanntesten Sehenswürdigkeiten hinaus auf die Straßen der Stadtviertel, traditionsreiche Geschäfte, Museen und historische Architektur richten. Etwas weiter entfernt, in Minoh, etwa 30 Minuten vom Zentrum von Osaka entfernt, kann man einen Waldspaziergang durch den Quasi-Nationalpark „Meiji no Mori Minoh" bis zu den Minoh-Wasserfällen unternehmen. Koka in der Präfektur Shiga, etwa zwei Stunden entfernt (einschließlich Umsteigen mit Nahverkehrsbussen), ist für sein Ninja-Erbe bekannt.
Bild 2: https://drive.google.com/file/d/1i_s8mMgio6GBdyLHJI7DrNp4UTBicVit/view?usp=sharing
Das MIMARU Osaka Shinsaibashi CENTRAL liegt zwei Gehminuten vom Bahnhof Shinsaibashi entfernt. Die 66 Zimmer sind mindestens 40 Quadratmeter groß und verfügen über eine Küche, einen Essbereich sowie eine Waschmaschine mit Trockner; die Hälfte davon bietet Platz für bis zu sechs Gäste. MIMARU-Mitarbeiter aus 39 Ländern und Regionen teilen lokale Erfahrungen und Ideen für Tagesausflüge, die online oft schwer zu finden sind. In Verbindung mit den geräumigen Zimmern im Wohnstil hilft dieser Leitfaden den Gästen dabei, einen zusätzlichen Tag in Osaka ganz nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Erfahren Sie mehr über MIMARU: https://mimaruhotels.com/en
Mao Mochizuki, zuständig für internationale Öffentlichkeitsarbeit bei Cosmos Hotel Management, sagte:
„Von Tokio bis Osaka und von Osaka aus in die gesamte Kansai-Region – MIMARU möchte ein Ausgangspunkt sein, der Familien und Freunden hilft, sich mit den Orten, die sie besuchen, verbunden zu fühlen und Japan leichter und in ihrem eigenen Tempo zu erkunden."
Hinweis: In den internen Übernachtungsdaten von MIMARU bezieht sich „Europa" auf Gäste aus dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Portugal, Polen, den Niederlanden, Belgien, der Schweiz, Irland, Schweden, Finnland, Norwegen und Dänemark.
Datenquellen: Interne Übernachtungsdaten von MIMARU (Januar–Dezember 2024 und 2025); Osaka Convention & Tourism Bureau, Abschlussbericht zur Umfrage unter Abfliegenden am Kansai International Airport für das Geschäftsjahr 2025; Osaka Convention & Tourism Bureau, Internationale Besucherzahlen, Endzahlen 2025.
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/mimaru-eroffnet-am-1--september-ein-neues-hotel-in-shinsaibashi-osaka-insgesamt-28-hauser-mit-1-500-zimmern-in-ganz-japan-302862459.html
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.