Einführung einer Edge-KI-Architektur der nächsten Generation; neues Projekt sichert langfristige Umsatzprognosen ab Oktober 2026
TAIPEI, 11. September 2026 /PRNewswire/ -- MICROIP (TPEx: 7796), ein führender Anbieter von maßgeschneiderten ASIC-Design-Dienstleistungen und integrierten Software-Hardware-Lösungen für Edge-KI, gab heute den Abschluss eines wegweisenden Systemintegrationsvertrags für ein großes KI-gestütztes Wohnbauprojekt in Taiwan bekannt. Das umfangreiche 36-monatige Projekt mit einem Auftragswert von rund 20 Millionen US-Dollar wird im Oktober 2026 in seine erste Phase eintreten, in der die Planung der Systemarchitektur und das Projektmanagement im Vordergrund stehen. Dieser Meilenstein unterstreicht die erfolgreiche Expansion von MICROIP vom Chipdesign hin zur Integration groß angelegter Edge-KI-Systeme für vertikale Märkte.
Angesichts der steigenden Nachfrage nach modernen, umweltfreundlichen Gebäuden, die sich durch fortschrittliche Sicherheitsvorkehrungen, Energieeffizienz und strenge Datenschutzmaßnahmen auszeichnen, wird MICROIP als zentraler Projektleiter und Gesamtarchitekturintegrator fungieren. Durch den Einsatz seiner proprietären Edge-KI-Technologien in der Betriebszentrale des Wohnungsprojekts ermöglicht MICROIP dezentrales Echtzeit-Computing direkt auf den Endgeräten. Diese Architektur reduziert die Latenz bei der Datenübertragung in die Cloud und den Verbrauch an Netzwerkbandbreite erheblich und gewährleistet gleichzeitig, dass die personenbezogenen Daten der Bewohnerinnen und Bewohner sicher vor Ort gespeichert bleiben. Darüber hinaus unterstützt die Lösung eine gebäudeweite KI-Bilderkennung, eine dynamische Energieplanung sowie hochskalierbare AIoT-Vernetzung und schafft so ein widerstandsfähiges und intelligentes Ökosystem für das Gebäudemanagement.
Um eine transparente Finanzberichterstattung zu gewährleisten, wies MICROIP darauf hin, dass die Umsatzerlöse aus diesem 36-monatigen Projekt schrittweise nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IFRS 15 erfasst werden. Der Umsetzungsplan umfasst wichtige Meilensteine, darunter den Entwurf der Front-End-Architektur, die Integration der Kernsoftware und -hardware mit Anbindung an die KI-Plattform sowie die abschließende Validierung der Teilsysteme. Dieser schrittweise Ansatz wird mit dem Erreichen und der offiziellen Übergabe jedes Meilensteins zu stetigen, spürbaren Beiträgen zur finanziellen Leistung des Unternehmens führen.
Auch wenn konkrete Kundendaten aufgrund von Geheimhaltungsvereinbarungen streng vertraulich bleiben, schafft dieses Projekt eine wichtige Grundlage für künftiges Wachstum. Auch in Zukunft wird MICROIP an seiner Strategie der „softwaregesteuerten Hardware" festhalten und heterogene Edge-Computing-Architekturen sowie maßgeschneiderte Algorithmen weiterentwickeln, um weltweit neue Chancen in den Bereichen intelligente Gebäude, intelligente Sicherheit und intelligente Fertigung zu erschließen.
Informationen zu MICROIP
MICROIP hat seinen Hauptsitz in Taiwan und bietet spezialisierte ASIC-Design-Dienstleistungen und fortschrittliche KI-Softwarelösungen an, die eine schnelle und kostengünstige Entwicklung kundenspezifischer Chips ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie auf www.micro-ip.com.
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Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.