DÜSSELDORF, Deutschland, 6. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Vom 6. bis 26. Mai bietet Jackery ausgewählte mobile und stationäre Energielösungen zu Aktionspreisen an. Im Fokus stehen attraktive Bundles der neuen SolarVault 3-Serie sowie leistungsstarke Powerstations wie der Explorer 3000 v2 und Explorer 2000 v2, die im Jackery-Onlineshop mit hohen Preisvorteilen erhältlich sind. Die Aktion richtet sich an alle, die ihre Energieversorgung unterwegs oder zu Hause flexibler und unabhängiger gestalten möchten – von Camping- und Outdoor-Aktivitäten bis hin zur intelligenten Stromnutzung im eigenen Haushalt.
SolarVault 3-Serie: Heimspeicherlösung für mehr Eigenverbrauch
Auch die aktuelle Generation der Heimspeicher ist Teil der Rabattaktion: Mit der SolarVault 3-Serie bietet Jackery eine modulare All-in-One-Lösung für unterschiedliche Einsatzszenarien vom steckerfertigen Balkonkraftwerk bis hin zu umfassenderen Photovoltaik-Anwendungen.
Im Zentrum steht ein integriertes Energiemanagementsystem, das Erzeugung, Speicherung und Verbrauch aufeinander abstimmt und so dazu beiträgt, den Eigenverbrauch zu erhöhen und Energiekosten zu senken.
Im Rahmen der Aktion bietet Jackery die SolarVault 3-Serie in vorkonfigurierten Bundles an. Das Balkonkraftwerk-Set aus SolarVault 3 Pro und zwei bifazialen 500-Watt-Solarmodulen ist für 1.199 Euro statt 1.698 Euro erhältlich. Das größere SolarVault 3 Pro Max Bundle mit vier bifazialen 500-Watt-Modulen kostet 1.599 Euro statt 2.098 Euro.
Bis zu 43 % Rabatt auf Powerstations und mobile Solargeneratoren
Für mobile Einsatzszenarien umfasst die Aktion auch leistungsstarke Powerstations, darunter die aktuelle Explorer 3000 v2 und Explorer 2000 v2. Beide Modelle basieren auf langlebigen LiFePO4-Akkus und bieten hohe Leistung bei kompakter, leichter Bauweise. So eignen sie sich bestens für Camping, Roadtrips und Outdoor-Aktivitäten sowie als flexible Stromquelle im Garten oder als temporäre Backup-Lösung im Haushalt.
Der Explorer 3000 v2 verfügt über eine Kapazität von 3.072 Wh und eine Ausgangsleistung von bis zu 3.600 Watt, während der Explorer 2000 v2 mit 2.042 Wh Kapazität und bis zu 2.200 Watt Ausgangsleistung ausgestattet ist. Beide Modelle bieten eine Vielzahl an Anschlussmöglichkeiten für unterschiedliche Anwendungen – von klassischen Haushaltssteckdosen über USB-A- und USB-C-Ports bis hin zu 12-Volt-Anschlüssen für mobile Geräte.
Im Aktionszeitraum ist der Explorer 3000 v2 für 1.699 Euro statt 2.499 Euro erhältlich, im Bundle mit einem 200-Watt-Solarmodul für 1.949 Euro statt 2.949 Euro. Der kleinere Explorer 2000 v2 kostet 899 Euro statt 1.599 Euro; das Bundle mit 200-Watt-Solarmodul liegt bei 1.149 Euro statt 2.049 Euro.
Die Vatertagsaktion läuft vom 6. bis 26. Mai 2026 im Jackery Onlineshop.
Pressekontakt:
PR KONSTANT
Nadine Konstanty
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Mail: nadine@konstant.de
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.