MatOrtho kündigt ReCerf® 5A* ODEP-Bewertung an

26.05.2026

LEATHERHEAD, England, 26. Mai 2026 /PRNewswire/ -- MatOrtho freut sich bekannt zu geben, dass ReCerf® vom Orthopaedic Data Evaluation Panel (ODEP) mit 5A* bewertet wurde, was die höchste verfügbare Bewertung bei der Fünf-Jahres-Benchmark für orthopädische Implantate darstellt.

MatOrtho kündigt ReCerf® 5A* ODEP-Bewertung an

ODEP ist ein unabhängiges, im Vereinigten Königreich angesiedeltes Benchmarking-System, mit dem die klinische Evidenz für orthopädische Implantate, einschließlich Überlebensdauer und Leistung im Zeitverlauf, bewertet wird. Das ReCerf 5A*-Rating wird durch klinische Daten aus mehreren internationalen Zentren und ausgewählten globalen Märkten gestützt und spiegelt die wachsende weltweite klinische Erfahrung mit dem System wider.

Die Bewertung schafft zusätzliches Vertrauen in die wachsende Evidenzbasis, die das ReCerf Ceramic Hip Resurfacing System unterstützt, und markiert einen wichtigen Meilenstein in der weiteren Entwicklung des modernen Hüft-Oberflächenersatzes. „Das Erreichen eines 5A* ODEP-Ratings spiegelt sowohl die Qualität der klinischen Evidenz für ReCerf als auch den kooperativen Ansatz wider, der mit erfahrenen Chirurgen für Hüftoberflächenersatz international verfolgt wird", sagte Dr. Laura Richards, Clinical Research Manager bei MatOrtho. „Da das Interesse an knochenerhaltenden Hüftprothesen in ausgewählten Märkten wieder zunimmt, sind wir der Meinung, dass evidenzbasierte Innovationen und eine verantwortungsvolle Ausbildung der Chirurgen weiterhin von entscheidender Bedeutung sind, um erfolgreiche Patientenergebnisse zu unterstützen."

ReCerf wurde in Zusammenarbeit mit spezialisierten Hüftchirurgen entwickelt und wird durch eine strukturierte Ausbildung der Chirurgen, eine sorgfältige Patientenauswahl und eine laufende klinische Bewertung unterstützt. Das System wurde entwickelt, um die verantwortungsbewusste Einführung von Keramik-Keramik-Hüftprothesen zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf den Patientenergebnissen und der langfristigen klinischen Leistung liegt.

Dieser Erfolg spiegelt die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen MatOrtho und der breiteren orthopädischen Gemeinschaft wider, zu der Chirurgen, klinische Teams und Forschungspartner gehören, die zur weltweiten Weiterentwicklung des Hüft-Oberflächenersatzes beitragen.

Die neuesten ODEP-Bewertungen finden Sie unter www.odep.org.uk 

Weitere Informationen über ReCerf® finden Sie unter www.recerf.com 

Über MatOrtho

MatOrtho ist ein im Vereinigten Königreich ansässiges Unternehmen für orthopädische Geräte, das sich auf Technologien für das Hüft-Resurfacing und den Knieersatz spezialisiert hat.

Medienkontakt:

Michael Watson PhD MCIM

Leiter der Abteilung Marketing & Produktmanagement

MatOrtho

Tel: 01372 224200

E-Mail: ReCerf@MatOrtho.com 

Website: www.matortho.com/recerf

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2986305/ReCerf_5A_ODEP_rating.jpg

Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2570792/MatOrtho_logo.jpg

MatOrtho® ist ein in Großbritannien ansässiger Hersteller von orthopädischen Medizinprodukten mit einem ausgezeichneten Ruf. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, als bahnbrechender Trendsetter auf dem Gebiet der orthopädischen Implantate anerkannt zu werden.Unser Ziel ist es, die Lebensqualität aller Patienten, die eines unserer Produkte erhalten, zu verbessern, indem wir orthopädische Führungskräfte mit Leidenschaft, Wissen und Innovation unterstützen, die dynamisch und ethisch eingesetzt werden.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.