LONDON, 19. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Macro Advisory Partners („MAP"), ein führendes Beratungsunternehmen für geopolitische Fragen, hat die Ernennung von Wolfgang Schmidt zum Senior Advisor bekannt gegeben.

Macro Advisory Partners bietet Entscheidungsträgern, die sich in einem Umfeld wechselnder politischer, strategischer und wirtschaftlicher Kräfte zurechtfinden müssen, Beratung in geopolitischen und makroökonomischen Fragen. Wolfgang stößt zu einem hochkarätigen Beraterteam, zu dem auch Bruno Le Maire, ehemaliger französischer Wirtschafts- und Finanzminister, gehört – und das zu einem für Europa entscheidenden Zeitpunkt, der von einer tiefgreifenden geopolitischen Komplexität geprägt ist. MAP freut sich sehr, Wolfgangs fundiertes Fachwissen und seine einzigartigen Perspektiven in sein globales Beratungsangebot aufnehmen zu können.
Wolfgang ist ein hochrangiger deutscher Politiker mit umfassender Erfahrung in den Bereichen europäische Angelegenheiten, Außen- und Sicherheitspolitik sowie Wirtschaftspolitik. Von 2021 bis 2025 war er Bundesminister für Sonderaufgaben, Leiter des Bundeskanzleramtes und Beauftragter für die Nachrichtendienste; in dieser Funktion koordinierte er die Arbeit der Bundesregierung und ihrer Dreiparteienkoalition und leitete die deutschen Nachrichtendienste. Zuvor war Wolfgang Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und war im Stadtstaat Hamburg als Bevollmächtigter für den Bund, die Europäische Union und für auswärtige Angelegenheiten tätig.
Wolfgang merkte an: „Von Verteidigung und Technologie bis hin zu Handel und Finanzen – die strategischen Entscheidungen von heute werden dort getroffen, wo Geopolitik und Märkte aufeinandertreffen. Nachdem ich die letzten Jahre im Zentrum der deutschen Regierung verbracht habe, freue ich mich sehr, zu Macro Advisory Partners zu wechseln, einem führenden Beratungsunternehmen für Geopolitik. Ich freue mich darauf, diese Perspektive in die strategischen Fragen einzubringen, die dieses Jahrzehnt auf beiden Seiten des Atlantiks prägen werden."
Nader Mousavizadeh, Gründungspartner und CEO von MAP, äußerte sich zu dieser Ernennung wie folgt: „Ich freue mich sehr, Wolfgang in unserem Unternehmen willkommen zu heißen. Da Deutschland und Europa derzeit mit einer Phase tiefgreifender geopolitischer Komplexität konfrontiert sind, die durch zunehmende Ungleichgewichte gekennzeichnet ist, werden Wolfgangs fundiertes Fachwissen und seine einzigartigen Perspektiven von unschätzbarem Wert sein, um unseren Kunden dabei zu helfen, diese kritische Phase zu meistern."
Wolfgangs Fachwissen wird die Fähigkeit von MAP weiter stärken, Unternehmen, Investoren und Stiftungen wertvolle Einblicke an der Schnittstelle zwischen globalen Märkten, Geopolitik und staatlicher Politik zu liefern.
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Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.