LUYUAN eröffnet europäisches F&E- und Innovationszentrum in München und verankert Lokalisierung mit „F&E in China + German Engineering"

07.05.2026

SHANGHAI, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die LUYUAN Group (HK.02451), ein weltweit führendes Unternehmen für elektrische Zweiräder, gab im Rahmen der 2026 LUYUAN Overseas Partners Conference in Shanghai offiziell die Eröffnung ihres europäischen F&E- und Innovationszentrums in München bekannt. Das Zentrum wird von EPP Engineering, einem renommierten deutschen Ingenieurunternehmen für Leichtmobilität, betrieben und arbeitet eng mit lokalen Partnern zusammen, darunter BMW. Der Schritt markiert einen Meilenstein in LUYUANs Strategie „F&E und Lieferkette in China + globales Design + lokaler Betrieb" für den europäischen Markt.

Das Zentrum wird sich auf Produktentwicklung, technische Validierung und Zertifizierung nach EU-Vorschriften konzentrieren. Es bietet lokale Tests und Unterstützung beim Marktzugang für das gesamte E-Mobility-Portfolio von LUYUAN und stellt sicher, dass jedes in Europa eingeführte Modell die lokalen Standards sowie Kundenerwartungen vollständig erfüllt.

„In Europa kaufen Kunden nicht nur ein Produkt – sie kaufen Vertrauen", sagte Matthias Bluemel, Gründer von EPP Engineering. „Kerntechnologien wie die flüssigkeitsgekühlten Motoren von LUYUAN belegen die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit, die europäische Nutzer am meisten schätzen. Unsere Aufgabe ist es, starke Technologie durch konsequente lokale technische Validierung in eine vertrauenswürdige Marke zu verwandeln."

„Diese Zentren sind keine Vertriebsbüros. Wir bauen dort Kompetenzen auf, wo sie entscheidend sind", betonte HU Jihong, Gründer und Geschäftsführer der LUYUAN Group. „Das europäische Zentrum folgt dem Grundsatz ‚Technologie in China validiert, Standards in Deutschland verfeinert'. Für Händler und Nutzer bedeutet das schnellere Reaktionszeiten, geringeres Risiko und einen konstant hochwertigen Service."

Als eines der sechs weltweiten Innovationszentren von LUYUAN dient der Standort München als wichtiger Ankerpunkt beim Wandel der Gruppe vom Produktexport zum Kompetenzexport. Er kombiniert Chinas in großem Maßstab aufgebaute Stärken in F&E sowie Lieferkette mit deutscher Ingenieursdisziplin und lokalen Validierungssystemen, um zuverlässige, maßgeschneiderte Lösungen für umweltfreundliche Mobilität in Europa bereitzustellen.

Informationen zur LUYUAN Group

Die LUYUAN Group ist ein weltweit führender Hersteller elektrischer Zweiräder mit Kernkompetenz bei der Technologie flüssigkeitsgekühlter Motoren und intelligenten Antriebssystemen. Das Markenportfolio des Konzerns umfasst LUYUAN und LYVA. Im Jahr 2026 eröffnete LUYUAN sechs Innovationszentren in Europa, Südostasien, Zentralasien und Afrika und stellte ein globales Partnernetzwerk vor, zu dem auch die BMW Group gehört. Damit beschleunigt das Unternehmen seinen Wandel von „Made in China" zu einer wirklich globalen Ökosystemplattform.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.