Londian Wason, weltweit führender Kupferfolienhersteller, wird heute offiziell an der New York Stock Exchange notiert

14.08.2026

NEW YORK, 14. August 2026 /PRNewswire/ -- LONDIAN WASON NEW ENERGY TECH INC. („Londian Wason" oder „Unternehmen"), ein weltweit führender Hersteller von elektrolytischer Kupferfolie, ist heute offiziell unter dem Tickersymbol „FOIL" an die New York Stock Exchange (NYSE) gegangen. Cantor Fitzgerald & Co., Huatai Securities (USA), Inc., CMB International Capital Limited, US Tiger Securities, Inc., Fortune Securities, BOCOM International und VC Brokerage Limited fungierten als Konsortialbanken für diesen Börsengang (IPO) und boten insgesamt rund 4,3 Millionen American Depositary Shares („ADS") zu einem Preis von 22,00 US-Dollar pro ADS an. Am ersten Handelstag eröffnete die Aktie bei 26,00 US-Dollar pro Aktie, was einem Anstieg von 18,18 Prozent gegenüber dem Ausgabepreis beim Börsengang entspricht.

Kupferfolie ist ein wichtiger Werkstoff und Bestandteil, der in großem Umfang in Batterien, kupferkaschierten Laminaten (CCL) und Leiterplatten (PCB) zum Einsatz kommt. Das Unternehmen war im Jahr 2025 gemessen am Absatzvolumen der weltweit größte Anbieter von Kupferfolie für Lithium-Ionen-Batterien („LiB"). Als Marktführer auf dem globalen Markt für elektrolytische Kupferfolie hat sich Londian Wason einen hochwertigen und breit gefächerten weltweiten Kundenstamm aufgebaut und beliefert führende Batterie-, CCL- und PCB-Hersteller weltweit. Dazu gehören LG Energy Solution, CATL, SK On, Samsung SDI, ATL und Panasonic Industrial Materials.

Londian Wason bietet ein umfassendes Produktportfolio für verschiedene Anwendungsbereiche, darunter ultradünne Kupferfolie für Batterien sowie Leiterplattenfolien mit Spezifikationen von HTE bis HVLP.

Londian Wason ist der einzige Kupferfolienhersteller weltweit, der sich für einen Börsengang in den USA entschieden hat.

Herr WANG Guanran, Vorstandsvorsitzender und Co-Geschäftsführer von Londian Wason: „Als Branchenführer haben wir die Weiterentwicklung von Produkten und Lösungen in der Kupferfolienindustrie konsequent vorangetrieben. Nach dem erfolgreichen Börsengang freuen wir uns darauf, unsere Strategie weiter voranzutreiben, um unser Kernsortiment mit unseren ultradünnen und hochfesten Batteriefolien sowie unseren VLP-, RTF- und HVLP-Kupferfolienlösungen für High-End-CCL- und PCB-Kunden auszubauen."

„Unsere Notierung an der NYSE ist für uns ein wichtiger Meilenstein. Wir sind stolz darauf, uns dem Markt als weltweit führendes Unternehmen mit Wurzeln in China präsentieren zu können, das mit starken südkoreanischen und japanischen Aktionären und Kunden zusammenarbeitet und nun den globalen Kapitalmarkt erschließt."

Harvest Global Capital Investments Limited und Hithium Global Pte. Ltd. sind die Ankerinvestoren beim Börsengang von Londian Wason. Der Nettoerlös aus diesem Börsengang wird in erster Linie für Investitionen in den weltweiten Ausbau und die Modernisierung der Produktion, in die Forschung und Entwicklung fortschrittlicher Technologien, in effiziente Fertigungsprozesse, in die Erweiterung des Produktportfolios und der Anwendungsbereiche sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

Für die drei Monate bis zum 31. März 2026 verzeichnete das Unternehmen einen Gesamtumsatz von 4,07 Milliarden RMB (entspricht 582,4 Millionen US-Dollar), ein Plus von rund 113,71 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zudem erzielte das Unternehmen im Berichtsquartal einen Nettogewinn von 134,5 Millionen RMB (19,2 Millionen US-Dollar), nachdem im entsprechenden Vorjahreszeitraum noch ein Nettoverlust angefallen war. Damit gelang dem Unternehmen eine deutliche Rückkehr in die Gewinnzone.

 

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.