TAIPEH, 27. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Infortrend Technology, Inc. (TWSE: 2495), ein führender Anbieter von Speicher- und KI-Lösungen für Unternehmen, gab heute bekannt, dass das Unternehmen auf der COMPUTEX in Taipeh eine Infrastruktur der nächsten Generation vorstellen wird, die KI- und datenintensive Workloads von der intelligenten Edge-Umgebung bis hin zur Unternehmens-Cloud unterstützt.

Vom 2. bis 5. Juni präsentiert Infortrend am Stand J0306 integrierte Lösungen, die darauf ausgelegt sind, die Bereitstellung zu vereinfachen, die Rechen- und Speicherleistung zu maximieren und die GPU-Auslastung zu optimieren. Im Mittelpunkt des Showcases steht eine Infrastruktur, die das gesamte Spektrum von KI- und Unternehmens-Workloads abdeckt:
Edge-Computing für verteilte Umgebungen
Private Cloud für Rechenzentren
Leistungsstarker Speicher für KI und HPC
„Intelligenz ist nicht mehr nur eine Funktion, die dem Rechenzentrum vorbehalten ist – sie hält Einzug in jede Fabrikhalle, jedes Einzelhandelsgeschäft, jede Kreuzung und jedes Krankenhaus. Die Unternehmen, die das nächste Jahrzehnt anführen werden, sind jene, die KI nahtlos an jedem Punkt des Netzwerks einsetzen können, vom einzelnen Edge-Knoten an einem entfernten Standort bis hin zum Multi-Petabyte-Unternehmenscluster. Die Mission von Infortrend ist es, diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen, indem wir eine Infrastruktur bereitstellen, die genauso intelligent ist wie die Workloads, die darauf ausgeführt werden. Auf der COMPUTEX laden wir die Welt ein, zu sehen, wie diese Zukunft bereits heute aussieht", sagte Frank Lee, Senior Direktor für Produktplanung bei Infortrend.
Besuchen Sie Infortrend auf der COMPUTEX und entdecken Sie Anwendungsbeispiele aus den Bereichen KI, HPC, Unternehmens-IT und Medien-Postproduktion. Anhand von Live-Demonstrationen erfahren Sie, wie die Lösungen von Infortrend die Leistung und Effizienz auf jeder Ebene des Infrastruktur-Stacks steigern.
Über Infortrend
Infortrend (TWSE: 2495) ist seit 1993 ein führender Anbieter von äußerst leistungsfähigen, vernetzten Speicherlösungen. Die Lösungen des Unternehmens basieren auf hoher technologischer und systemtechnischer Expertise mit Fokus auf Qualität, Zuverlässigkeit und Mehrwert. Das breite Storage-Lösungsportfolio kann branchen übergreifend eingesetzt werden und wird selbst anspruchsvollsten Anforderungen gerecht. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.infortrend.com.
Infortrend® und EonStor® sind Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken von Infortrend Technology, Inc.; andere Handelsmarken sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.