Premiere in den USA am 1. Juni, internationale Verfügbarkeit im Herbst
ROCHESTER, N.Y., 1. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Fee Brothers, das in fünfter Generation in Familienbesitz befindliche Aromenhaus, bringt die erste Produktlinie von wasserlöslichen Fat Washes auf den Markt, die die Zubereitung herzhafter Cocktails beschleunigen, für mehr Konsistenz sorgen und die Umsetzung in Bars vereinfachen. Die Produktlinie kommt in drei Geschmacksrichtungen auf den Markt: Speck, gebratene Ente und braune Butter. Sie bietet Barkeepern eine einfache, haltbare Möglichkeit, Tiefe, Aroma und ein samtiges Mundgefühl zu erzielen – ohne den traditionellen Prozess des Fat Washings.
„Wir lieben herzhafte Cocktails, deshalb haben wir zu Hause das Fat-Washing-Verfahren angewandt", sagt Jon Spacher, Präsident und Geschäftsführer von Fee Brothers. „Sobald wir eine wasserlösliche Version mit dem gleichen Geschmack und Mundgefühl gefunden hatten, war es ein Leichtes, sie zu teilen."
Fat Washing wird seit langem eingesetzt, um Cocktails mehr Fülle und Komplexität zu verleihen, doch diese Methode erfordert stunden- oder tagelange Ziehzeiten, Platz im Gefrierschrank, das Abseihen sowie Produktverluste. Fee Brothers Fat Wash beseitigt diese Hindernisse und bewahrt gleichzeitig den Geschmack und die Textur, die Barkeeper erwarten. Die wasserlösliche Produktlinie lässt sich nahtlos in Cocktails integrieren, ohne zu fetten oder sich abzusetzen. Ein paar Spritzer verleihen ihm Gewicht und Rundheit und sorgen für ein luxuriöses Mundgefühl.
Herzhafte Cocktails werden immer beliebter und Bars suchen nach Möglichkeiten, diese Geschmacksrichtungen anzubieten, ohne den Service zu verlangsamen oder den Arbeitsaufwand zu erhöhen. Fee Brothers hat Fat Wash entwickelt, um Gastronomen dabei zu unterstützen, herzhafte Cocktails in stark frequentierten Lokalen anzubieten und dabei die Qualität über alle Schichten und Standorte hinweg gleichbleibend zu gewährleisten.
„Ein absolutes Novum", sagt Matt Green, Gründer und Betreiber von Aqua Vitae. „Es ist sehr effizient und sauber."
Die betriebliche Effizienz stand bei der Entwicklung im Mittelpunkt. Diese Innovation trägt dazu bei, die Kosten für Zutaten und Zubereitung zu senken, und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, die Gewinnspanne zu erhöhen, da das Fat Washing einer ganzen Flasche Spirituosen entfällt. Da die arbeitsintensive Vorbereitung entfällt, hilft Fee Brothers Fat Wash Betreibern, ihre Gewinnspannen zu schützen und schmackhafte Cocktails zuverlässiger anzubieten. Bars können so das Erlebnis für ihre Gäste verbessern, ohne den Arbeitsaufwand bei der Zubereitung zu erhöhen.
Alle drei Geschmacksrichtungen werden in 30-ml-Bitterflaschen erhältlich sein. Die Produktlinie ist glutenfrei und auf Geschmacksstabilität ausgelegt. Bei ordnungsgemäßer Lagerung hat Fat Wash eine empfohlene Haltbarkeit von drei Jahren ab dem Herstellungsdatum.
Das US-Debüt ist am 1. Juni, die breitere Verfügbarkeit über Distributoren und ausgewählte Online-Händler wird folgen. Die Markteinführung in der Europäischen Union findet im Oktober in der Bar Convent Berlin statt und Fee Brothers erwartet ein starkes Interesse von Craft-Cocktail-Bars und Veranstaltungsorten mit hohem Umsatz.
Informationen zu Fee Brothers
Fee Brothers wurde 1864 gegründet und ist ein in fünfter Generation geführtes Familienunternehmen mit Sitz in Rochester, New York, das hochwertige Bitters, Botanical Waters, Mixgetränke, Salzlaken und Likörsirupe herstellt. Die von Barkeepern auf der ganzen Welt geschätzten Fee Brothers vereinen Handwerkskunst, Konsistenz und Innovation, um die Kunst der Getränkezubereitung zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie unter feebrothers.com und sowie in der Pressemappe.
Für Interviews und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Jenny Stockdale
p. (562) 343-3604
jenny@agency29.com
feebrothers.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.