BERLIN, 14. August 2026 /PRNewswire/ -- DREO, die führende Smart-Home-Marke aus dem Bereich Luftkomfort, kündigt heute seine Teilnahme an der IFA 2026 in Berlin, Deutschland, vom 4. bis 8. September unter dem Motto „AIR, Mastered." an.

Folgende Highlights können Besucher und Besucherinnen während der IFA mit DREO erleben:
„Menschen erleben Wohlbefinden zu Hause nicht durch ein einzelnes Produkt. Sie erleben es durch die Luft, die sie umgibt", sagte Olivia Xu, Chief Marketing Officer bei DREO. „Für uns ging es bei der Luft-Technologie noch nie nur um stärkeren Luftstrom, schnelleres Heizen oder bessere Luftreinigung. Es geht darum, die Luft selbst intelligenter für die Menschen arbeiten zu lassen. Auf der IFA bringen wir neue Luftprodukte, wegweisende Heiztechnologien und DREO Air Intelligence zusammen, um zu zeigen, wie man mit smarter Technologie Luft beherrschen kann, so dass sie sich an veränderte Bedürfnisse anpasst und so den Alltag komfortabler gestalten kann."
DREO diskutiert Wellness für Zuhause im Panel-Talk
Neben der Produkt- und Technologiepräsentation wird DREO außerdem auf der IFA Dream Stage einen Panel-Talk mit dem Titel „How Air, Connectivity and Intelligence Bridge the Last Mile of Home Wellness" teilnehmen.
Die Session wird von Anna Heim von TechCrunch moderiert. Als Sprecher ist unter anderem Tobin Richardson, President & CEO der Connectivity Standards Alliance, vertreten. Darüber hinaus nehmen weitere Branchenexperten aus den Bereichen Smart Home, vernetzte Gesundheit und Luftmanagement im Zuhause teil. Die Diskussion befasst sich damit, wie KI und Konnektivität das Luftmanagement im Zuhause über einfache Automatisierung hinausführen können. DREO will durch ein reaktives Ökosystem mit vernetzten Produkten einen ultimativen Luftkomfort herstellen, der schnell und eigenständig ist.
Alle Termine im Überblick
Der DREO-Messestand befindet sich in Halle 9, Stand 130, Messe Berlin, und ist vom 4. bis 8. September 2026 geöffnet.
Die Dream-Stage-Podiumsdiskussion findet am Freitag, 4. September 2026, von 12:45 bis 13:15 Uhr MESZ in Halle 25, Messe Berlin, statt. Bitte klicken Sie hier, um das DREO IFA-Panel zu registrieren.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.