Die 26. CIFIT wird im September in Xiamen eröffnet, nach einer erfolgreichen Roadshow in Guangzhou

24.05.2026

GUANGZHOU, China, 24. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die 26. China International Fair for Investment & Trade (CIFIT) findet vom 8. bis 11. September im Xiamen International Expo Center statt, wobei Finnland das diesjährige Ehrengastland und Guangdong die Ehrengastprovinz ist. Als einflussreiche internationale Investitionsveranstaltung unterstützt die CIFIT weiterhin die globale Konnektivität und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Kernaufgabe „Expanding Two-Way Investment, Jointly Facilitating Global Development" und bietet eine Plattform für den internationalen Austausch und die Zusammenarbeit von Unternehmen.

Am 21. Mai veranstaltete das CIFIT-Organisationskomitee am Ufer des Perlflusses in Guangzhou eine Werbeveranstaltung, an der mehr als 200 Teilnehmer teilnahmen, darunter Konsularbeamte aus den Vereinigten Staaten, Ungarn, dem Vereinigten Königreich, Katar und Saudi-Arabien sowie Vertreter ausländischer Handelskammern und Führungskräfte multinationaler Firmen und Privatunternehmen. Auf der Veranstaltung wurden die wichtigsten Merkmale und Investitionsmöglichkeiten der diesjährigen Ausgabe der CIFIT vorgestellt.

Die Roadshow konzentrierte sich auf die Rolle Guangdongs als Ehrengastprovinz und hob die strategische Position Guangzhous als wichtiges Geschäfts- und Innovationszentrum innerhalb der Greater Bay Area hervor. Auf der Veranstaltung wurde ein neues „1+2"-Format eingeführt, bei dem eine Hauptpräsentationssitzung, die sich auf politische Anreize und Geschäftsmöglichkeiten konzentrierte, mit zwei Aktivitäten zur Einbindung der Industrie im Huadu-Distrikt von Guangzhou und im Cuiheng New District von Zhongshan kombiniert wurde, um gezielte Geschäftskontakte und industrielle Zusammenarbeit zu erleichtern.

Die Werbeveranstaltung umfasste auch ein neues Konferenz- und Ausstellungsformat, das darauf abzielte, das Engagement vor Ort und die Vernetzung von Unternehmen zu fördern. Außerhalb des Hauptveranstaltungsortes wurden neun thematische Ausstellungsbereiche eingerichtet, die Präsentationen zu den CIFIT-Highlights, Finnland als Ehrengastland, Guangdong als Ehrengastprovinz, CIFIT GIFT, die „Hailian Global Lounge at Cifit" sowie interaktive Vorführungen von Luckin Coffee und Vertretern der äthiopischen Kaffeeindustrie enthielten. Anhand von Produktpräsentationen und interaktiven Erlebnissen konnten sich die Teilnehmer direkt mit den teilnehmenden Organisationen und Investitionsinitiativen auseinandersetzen.

Von Guangzhou bis Xiamen freut sich die CIFIT darauf, im September Teilnehmer aus der ganzen Welt begrüßen zu dürfen.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.