LONDON, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die französische Premium-Biermarke 1664 hat eine neue globale Studie veröffentlicht, die eine wachsende Kultur der Selbstzensur in einer Zeit offenbart, in der Authentizität noch nie so wichtig war.

83 % der Menschen glauben, dass sie einen guten Geschmack haben, aber nur 31 % können sich darauf einigen, was das bedeutet, und die meisten haben zu viel Angst, dies zu sagen.
Das ist das zentrale Ergebnis von „Eine Frage des guten Geschmacks", der großen neuen globalen Studie, die von 1664 in Auftrag gegeben wurde. Die Schlussfolgerung ist einfach, aber beunruhigend: Der Geschmack ist nicht tot, aber er hat Angst.
Obwohl die Menschen großen Wert auf Individualität und Selbstbewusstsein legen, zeigt sich, dass sie beides unterdrücken:
Dennoch glauben 77 %, dass die Gesellschaft besser wäre, wenn die Menschen offener und ehrlicher wären.
Die Menschen haben nicht aufgehört, eine Meinung zu haben, aber sie haben Angst, sie zu äußern. Von der Annullierung bis zum Selbstzweifel akzeptiert die globale Kultur "Individualität", solange sie sich an eine bestehende Version hält.
Mehr als 50 % der Befragten gaben an, dass Algorithmen die Entwicklung ihres Geschmacks erleichtern, doch je mehr sich die Menschen darauf verlassen, desto weniger ausgeprägt ist ihr Geschmack.
Eine Frage des guten Geschmacks untersucht auch den Druck der Kultur und des Lebensstils, um zu verstehen, welche Kräfte den Geschmack von heute prägen. Die Ergebnisse führen zu einer klaren Feststellung: guter Geschmack hat nichts mit Konsens zu tun. Es geht um das Selbstvertrauen, sich eine Meinung zu bilden, um die Offenheit, andere zu respektieren, und um die Reife, sich darauf zu einigen, anderer Meinung zu sein.
„In einer Welt, die Unterschiede zunehmend bestraft, ist das Bekenntnis zum eigenen Geschmack geradezu radikal geworden. 1664 ist nicht dazu da, guten Geschmack zu definieren, sondern die Überzeugung zu feiern, zu ihm zu stehen.„"
Seva Nikolaev, Globale Vizepräsidentin für Premiummarken, Carlsberg
Unquestionably Good Taste
Die Ergebnisse kommen zeitgleich mit 1664 und dem globalen Botschafter Robert Pattinson , der einen neuen Kurzfilm unter der Regie von Brady Corbet vorstellt, in dem Pattinson drei Personen verkörpert, die alle davon überzeugt sind, den Gipfel des guten Geschmacks zu repräsentieren. Während die Meinungen aufeinanderprallen, bleibt 1664 die einzige Sache, bei der sich alle einig sind, dass sie unbestreitbar guten Geschmack hat.
Forschungspapier: https://www.1664blanc.com/media/b0dnq13i/1664_a_question_of_good_taste_report_220526.pdf
Pressekontakt: 1664global@wearefullfat.com
Infografik - https://mma.prnewswire.com/media/2988925/1664.jpg
Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2785634/1664_Logo.jpg

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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.