Der 13. Internationale Art of Giving Day wird in 190 Ländern begangen

20.05.2026

BHUBANESHWAR, Indien, 19. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Der 13. Internationale Art of Giving Day, inspiriert von der Vision von Dr. Achyuta Samanta, wurde in diesem Jahr in 190 Ländern auf sechs Kontinenten begangen. Darüber hinaus beteiligten sich Anhänger und Unterstützer der Bewegung „Art of Giving" an 50.000 Orten weltweit an der Kampagne, darunter in allen 222 FIVB-Mitgliedsländern, in allen 28 Bundesstaaten und 8 Unionsterritorien Indiens, in jeder Stadt und jedem Ort des Landes sowie in allen Bezirkshauptstädten, Stadtbezirken und Panchayats von Odisha.

Der 13. Internationale Art of Giving Day wird in 190 Ländern begangen

Allein in Odisha wurde der Tag an 20.000 Orten begangen. Anlässlich des 13. Internationalen Art of Giving Day erreichte die Bewegung fast 25 Millionen Menschen, darunter Anhänger und Unterstützer.

In der vergangenen Woche wurden an verschiedenen Orten weltweit und in verschiedenen Städten Indiens Art-of-Giving-Programme organisiert, an denen Menschen aus allen Gesellschaftsschichten teilnahmen. Jedes Jahr wird der Internationale Art of Giving Day unter einem einzigartigen Motto gefeiert.

Das diesjährige Motto lautete „Share to Shine" (Teilen, um zu strahlen) und symbolisierte, dass das Teilen von Glück mit anderen auch zum eigenen Wachstum und Fortschritt führt. Im Rahmen der diesjährigen Feierlichkeiten wurden Vorkehrungen für die Verteilung von Volleyballbällen und -netzen an mehr als 3.000 Orten in ganz Odisha getroffen. Inspiriert von Dr. Achyuta Samantas Vision zur Förderung des Sports und zur Stärkung von Harmonie und Freundschaft unter jungen Menschen wurden in diesem Jahr 9.100 Volleyballbälle verteilt.

„Was ich heute bin, verdanke ich dem Konzept der ‚Art of Giving'. Durch diese Bewegung habe ich die Wärme, Liebe und Zuneigung der Menschen erfahren", sagte Dr. Samanta.

In Bhubaneswar wurde ein Großprogramm zum 13. Art of Giving Day organisiert, an dem Menschen aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen teilnahmen. Bei dieser Gelegenheit wurde der Titelsong von Art of Giving vorgestellt, gesungen vom renommierten Hindi-Playback-Sänger Shaan. Unter anderem nahmen Rabindra Narayan Behera, Abgeordneter des Lok Sabha; die indische Tennislegende und Padma-Bhushan-Preisträgerin Leander Paes; der tibetisch-buddhistische Meister und spirituelle Leiter des Ripa International Center in der Schweiz, Getrul Jigme Rinpoche; Baba Ram Narayan Das; sowie Femina Miss India Nikita Porwal an der Veranstaltung teil.

Wie in den Vorjahren wurden die renommierten AOG Hero Awards an den bekannten Mediziner Dr. Bidyut Das, den Rotarier Ajay Agrawal und den KIIT-Professor Kumar Debadatta für ihre bemerkenswerten Beiträge zum sozialen Engagement verliehen. Jeder Preisträger erhielt ein Preisgeld in Höhe von Rs. 1 Lakh.

An der Veranstaltung nahmen der Vizekanzler von KIIT und KISS, Prof. Saranjit Singh, sowie weitere hochrangige Vertreter teil.

Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2982166/13_International_AOG_Day.jpg

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/der-13-internationale-art-of-giving-day-wird-in-190-landern-begangen-302776966.html

Other news

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.