TAIPEH, 19. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Compal Electronics, Inc. (Compal; TWSE: 2324) wird auf der COMPUTEX 2026 seine integrierten KI-Infrastrukturlösungen der nächsten Generation vorstellen und die wachsenden Fähigkeiten des Unternehmens in den Bereichen KI-Server, Flüssigkeitskühlung sowie Integration der Rechenzentrumsinfrastruktur hervorheben.
Da KI-Workloads die Leistungsdichte und die thermischen Anforderungen weiter stark steigen lassen, erweitert Compal sein Angebot über die traditionelle Serverfertigung hinaus, um stärker integrierte, einsatzbereite KI-Infrastrukturlösungen für Cloud-Dienstanbieter, Unternehmen und große KI-Fabriken bereitzustellen. Durch die Zusammenarbeit mit Exascale Labs stärkt Compal seine Fähigkeit weiter, Rechen-, Kühl- und Stromversorgungsinfrastruktur in skalierbare KI-Rechenzentrumsimplementierungen zu integrieren, die auf sich wandelnde Kundenanforderungen zugeschnitten sind.
Auf der COMPUTEX 2026 wird Compal an seinem Stand eine umfassende KI-Infrastrukturpräsentation zeigen, die KI-Server, Flüssigkeitskühlung sowie Technologien für Rechenzentrumsinfrastruktur integriert. Die Präsentation umfasst die neuesten KI-Serverplattformen von Compal, darunter OG231-2-L1 und SGX30-2, sowie seine Coolant Distribution Unit (CDU) Flüssigkeitskühlungstechnologien. In Zusammenarbeit mit Exascale Labs werden in der Ausstellung zudem Technologien für modulare Rechenzentren (MDC) sowie für eine auf Festkörpertransformatoren (SST) basierende HVDC-Stromversorgungsarchitektur vorgestellt. Dies zeigt, wie integrierte Rechen-, Kühl- und Stromversorgungsinfrastruktur Kunden dabei unterstützen kann, KI-Implementierungen zu beschleunigen und zugleich Skalierbarkeit und Energieeffizienz zu verbessern.
Durch die Kombination von Rechenplattformen auf Rack-Ebene, direkter Flüssigkeitskühlung und flexibler Infrastrukturintegration ermöglicht Compal Kunden, Implementierungen auf Grundlage von Workload, verfügbarer Stromversorgung und Rechenzentrumsumgebungen individuell anzupassen, während gleichzeitig die Komplexität der Implementierung reduziert und die Zeit bis zur Inbetriebnahme verkürzt wird.
„Bei KI-Infrastruktur geht es nicht mehr nur um Serverleistung – Kunden benötigen heute integrierte Lösungen, die Rechenleistung, Kühlung und Stromversorgung abdecken", sagte Alan Chang, Bereichsleiter, ISBG bei Compal. „Durch die Kombination der KI-Server- und Flüssigkeitskühlungstechnologien von Compal mit der modularen Infrastruktur und den HVDC-Fähigkeiten von Exascale helfen wir Kunden, skalierbare KI-Infrastruktur schneller und effizienter einzusetzen."
„Wir sehen weiterhin eine wachsende Nachfrage nach flexiblerer und schnell einsetzbarer KI-Infrastruktur", sagte Hoansoo Lee, Geschäftsführer von Exascale Labs. „Durch diese Zusammenarbeit mit Compal freuen wir uns, Technologien für modulare Rechenzentren und HVDC-Stromversorgung mit den integrierten Fähigkeiten von Compal in den Bereichen KI-Server und Flüssigkeitskühlung zu kombinieren, um eine KI-Infrastrukturlösung der nächsten Generation zu präsentieren, die für KI-Umgebungen mit hoher Dichte entwickelt wurde."
Die KI-Infrastrukturpräsentation von Compal wird während der gesamten COMPUTEX 2026 am Stand M0804 zu sehen sein.
Informationen zu Compal
Compal wurde 1984 gegründet und ist ein weltweit führendes Technologieunternehmen, das PC-Plattformen, Cloud- und KI-Server sowie intelligente Gerätelösungen für führende Marken weltweit bereitstellt. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.compal.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.