Ciarra erweitert sein Sortiment im Bereich Wohnkomfort um eine neue Serie elektrischer Heizgeräte für europäische Haushalte

10.08.2026

HAMBURG, Deutschland, 10. August 2026 /PRNewswire/ -- Ciarra hat die Einführung seiner neuen Serie intelligenter Elektroheizungen angekündigt – ein umfassendes Sortiment, das darauf ausgelegt ist, effiziente, programmierbare und angenehme Wärme in europäische Haushalte zu bringen. Die Serie kommt genau zu einer Zeit auf den Markt, in der Haushalte nach intelligenteren, sichereren und energiebewussteren Möglichkeiten suchen, einzelne Räume zu beheizen, und bietet flexible Lösungen für Schlafzimmer, Badezimmer, Heimbüros sowie Wohnbereiche.

Ciarra's newly launched Smart Electric Heater Series delivers complete home comfort to European households.

Das Sortiment umfasst Keramik-Trägheitsheizkörper, trockene Keramik-Trägheitsheizkörper mit Dual-Core-Heizung sowie Konvektionsheizkörper mit einem X-förmigen Aluminiumelement. Die Serie ist in den Varianten 1000 W, 1500 W und 2000 W erhältlich und eignet sich für Räume von etwa 10 m² bis 20 m², je nach Wärmedämmung, Raumaufteilung und örtlichen Gegebenheiten, und deckt damit die gängigsten Heizszenarien in europäischen Haushalten ab. Diese große Auswahl ermöglicht es Kunden, die Heizleistung an ihre jeweiligen Räume anzupassen – von kompakten Schlafzimmern bis hin zu offenen Wohnbereichen.

An der Spitze der Serie steht das Modell CBHTD15A-W, das Flaggschiff der Serie mit 1500 W und WLAN-Funktion. Es ist für Räume von etwa 15 m² ausgelegt und kombiniert einen Keramikkern mit einer Aluminium-Heizfolie, um stabile Wärme und eine schnelle Aufheizung in weniger als fünf Minuten zu gewährleisten. Über die WLAN-Steuerung können Nutzer die Heizung fernsteuern, Wochenpläne festlegen und die Temperatur raumweise anpassen. Zu den weiteren Funktionen gehören ein digitaler Thermostat, ein LCD-Display, eine Energieverbrauchsanzeige, eine Erkennung offener Fenster, ein Überhitzungsschutz sowie eine programmierbare 7-Tage- und 24-Stunden-Zeitsteuerung. Mit der Schutzart IP24 ist es für den Einsatz im Badezimmer geeignet, sofern es gemäß den geltenden Sicherheitsrichtlinien installiert wird. Es bietet zuverlässigen Schutz vor Feuchtigkeit und sorgt selbst in feuchten Umgebungen für sichere, angenehme Wärme.

Neben dem Flaggschiff-Modell umfasst die Serie Keramik-Trägheitsheizkörper in allen drei Leistungsstufen, zusätzliche WLAN-fähige Dual-Core-Trockenkeramik-Trägheitsmodelle in den Ausführungen Weiß und Schwarz sowie das Modell CBHX20-B, einen Konvektionsheizkörper mit modernem Metall-Glas-Design. Alle Modelle verfügen über folgende Kernfunktionen: Wochenprogrammierung, digitale Temperaturregelung, Erkennung offener Fenster, Überhitzungsschutz und eine Bauweise der Schutzklasse IP24 für sorgenfreien Alltag.

„Die neue Heizungsserie von Ciarra ist als umfassende Lösung für den Wohnkomfort konzipiert", so ein Sprecher von Ciarra. „Von kompakten Räumen bis hin zu größeren Wohnbereichen bietet das Sortiment europäischen Haushalten mehr Auswahl, während das Modell CBHTD15A-W die wichtigsten Vorteile smarter Heiztechnik in einem Flaggschiff-Modell vereint."

Die neue Serie ist seit dem 23. Juli 2026 über die offiziellen Online-Kanäle von Ciarra in den meisten europäischen Ländern erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.ciarraappliances.com/collections/heater

MEDIENKONTAKT:

Ciarra

pr@ciarraappliances.com

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.