CHERY kündigt Robert Lewandowski offiziell als globalen CHERY-Markenbotschafter an und stärkt damit die globale Ausprägung der "For Family"-Markenphilosophie

18.05.2026

BARCELONA, Spanien, 18. Mai 2026 /PRNewswire/ -- CHERY Brand gab in seinem European Operations Center in Barcelona offiziell bekannt, dass die weltbekannte Fußball-Ikone Robert Lewandowski sich der Marke als CHERY Brand Global Ambassador angeschlossen hat. Zhu Shaodong, Executive Vice President von Chery International CEO der EU-Region, nahm an der Zeremonie teil. Während der Veranstaltung unterzeichneten beide Parteien formell das Partnerschaftsabkommen, tauschten Erinnerungsgeschenke aus und hielten eine wichtige Übergabezeremonie für das TIGGO9 CSH ab, die offiziell den Beginn eines neuen Kapitels in ihrer globalen Zusammenarbeit markiert.

Zhu Shaodong, Executive Vice President of Chery International and CEO of the EU Region, signs the partnership agreement with Robert Lewandowski.

Als eine der ikonischsten Figuren des Weltfußballs ist Lewandowski weltweit für seine beständigen professionellen Leistungen, seine disziplinierte Professionalität und sein positives öffentliches Image bekannt. Sein beständiges Engagement für familiäre Werte, Verantwortung und langfristige Visionen passt natürlich zu CHERYs Mission "For Family".

Für CHERY ist For Family" mehr als ein Markenslogan - es ist der Eckpfeiler der Produkt- und Technologieentwicklung der Marke.  CHERY konzentriert sich auf das, was für Familien am wichtigsten ist, und hat sich zum Ziel gesetzt, "Raum" zu schaffen. Für die Familie", "Sicherheit". Für die Familie" und "Technologie. For Family", die den Bedürfnissen der Nutzer nach mehr Platz, mehr Sicherheit und intelligenterer Mobilität entspricht.

Mit Blick auf die Zukunft wird CHERY seine globale Präsenz durch technologische Innovation und ein langfristiges Engagement für Spitzenleistungen weiter ausbauen und so sicherere und angenehmere Mobilitätserlebnisse für Nutzer auf der ganzen Welt schaffen.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.