Eine einheitliche Handelsplattform, die dazu beiträgt, die Lieferung von Medikamenten an Patienten zu beschleunigen
PLEASANTON, Kalifornien, 26. August 2026 /PRNewswire/ -- Veeva Systems (NYSE: VEEV) gab heute bekannt, dass sich Biogen weltweit für Veeva Vault CRM entschieden hat.
„Es ist uns eine Ehre, Vault CRM als geschäftliche Grundlage für den Vertrieb bei Biogen bereitzustellen, da das Unternehmen Arzneimittel bereitstellt, die das Leben der Patienten verändern", sagte Tom Schwenger, President und CCO bei Veeva. „Die Markteinführung komplexer Therapien erfordert eine äußerst anpassungsfähige Vermarktungsstrategie, und wir sind bestrebt, die erforderlichen fortschrittlichen Kompetenzen bereitzustellen, um weltweit einen schnelleren Nutzen für die Patienten zu erzielen."
„Biogen und Veeva teilen ein starkes Engagement für Kundenzufriedenheit und Innovation", sagte Guy Hadari, Senior Vice President und Global CIO bei Biogen. „Wir freuen uns sehr, unsere strategische Partnerschaft mit Veeva durch den Umstieg auf Vault CRM auszubauen."
Vault CRM ist Teil der Vault CRM Suite, zu der auch der Agentic Call Report gehört, mit dem kommerzielle Nachweise erstellt werden können. Diese Anwendungen bilden die technologische Grundlage für „Agentic Commercial", das neue Geschäftsmodell, das mithilfe von KI dafür sorgt, dass mehr Patienten die richtigen Medikamente erhalten.
Informationen zu Veeva Systems
Veeva bietet die Branchen-Cloud für den Life-Sciences-Sektor mit Anwendungen, Agenten, Daten und Beratungsleistungen. Veeva hat sich der Innovation, der Produktqualität sowie dem Kundenerfolg verschrieben und betreut mehr als 1500 Kunden, von den weltweit größten Pharmaunternehmen bis hin zu aufstrebenden Biotech-Unternehmen. Als Public Benefit Corporation ist Veeva bestrebt, die Interessen aller Interessengruppen in Einklang zu bringen, darunter Kunden, Beschäftigte, Aktionäre sowie die Branchen, für die das Unternehmen tätig ist. Weitere Informationen finden Sie auf veeva.com.
Zukunftsgerichtete Aussagen von Veeva
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zu Veevas Produkten und Dienstleistungen sowie zu den erwarteten Ergebnissen oder Vorteilen aus der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen. Diese Aussagen beruhen auf unseren derzeitigen Erwartungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den Angaben in dieser Pressemitteilung abweichen, und wir sind nicht verpflichtet, solche Aussagen zu aktualisieren. Es bestehen zahlreiche Risiken, die sich potenziell negativ auf unsere Ergebnisse auswirken können, darunter die Risiken und Ungewissheiten, die in unserem Formular 10-Q für das am 30. April 2026 endende Geschäftsjahr offengelegt sind – dieses finden Sie hier (eine Zusammenfassung der Risiken, die sich auf unser Geschäft auswirken können, finden Sie auf den Seiten 33 und 34) – sowie in unseren nachfolgenden SEC-Einreichungen, auf die Sie unter sec.gov zugreifen können.
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Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.