Beelink hält erste Sitzung zur Dividendenausschüttung ab

21.05.2026

SHENZHEN, China, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Beelink, das Unternehmen, das für seine zuverlässigen kompakten Computerlösungen bekannt ist, hat im April 2026 seine erste Aktionärsversammlung einberufen und damit die erste Ausschüttung im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsplans 2024 des Unternehmens vorgenommen.

Shareholders approved the profit distribution plan through a show of hands

Auf dem Treffen wurden die Erfolge des Unternehmens im vergangenen Jahr hervorgehoben und der Fahrplan für die Zukunft vorgestellt. Die Teilnehmer prüften die Betriebs- und Finanzergebnisse für 2025 und genehmigten den Gewinnverteilungsplan durch eine formelle Abstimmung.

Aufbau einer gemeinsamen Zukunft

Das Unternehmen hat ein Partnerschaftsmodell eingeführt, das die persönliche Entwicklung der Mitarbeitenden eng mit dem langfristigen Erfolg des Unternehmens verknüpft. Beelink ermöglicht es allen Mitarbeitenden, echte Partner zu werden und so setzt das Unternehmen seine Philosophie der „gemeinsamen Verantwortung, der gemeinsamen Innovation und der gemeinsamen Belohnung" in die Praxis um. Die erfolgreiche Dividendenausschüttung ist nicht nur eine Anerkennung für das Engagement aller Mitarbeitenden, sondern auch ein Beweis für die Kontinuität der Geschäftstätigkeit und die Fähigkeit des Unternehmens, nachhaltige Werte zu schaffen.

Blick in die Zukunft

Für Beelink ist dieser Meilenstein erst der Anfang. Das Unternehmen wird weiterhin die Produktqualität in den Vordergrund stellen, seine dreijährige Garantie aufrechterhalten, die Forschung und Entwicklung ausbauen und KI-gesteuerte Lösungen im Bereich der Kompaktcomputer vorantreiben. Beelink stützt sich auf bewährte Technologie und beständige Handwerkskunst und möchte seine Präsenz in der Branche weiter ausbauen, während es seine Partner unterstützt und für jeden Nutzer einen nachhaltigen Mehrwert schafft.

Informationen zu Beelink

Beelink ist ein Technologieunternehmen mit Sitz in Shenzhen, das sich auf kompakte Computerlösungen spezialisiert hat, darunter Mini-PCs, NAS-Geräte und KI-Workstations. Es hat wichtige Innovationen eingeführt, wie z. B. die Dampfkammerkühlung in Mini-PCs, KI-fähige Mikrofone und Lautsprecher in KI-PCs und das bisher kleinste NAS-System mit zwei Einschüben. Diese Meilensteine spiegeln das Engagement von Beelink für Innovation und die Bereitstellung praktischer, wegweisender Erfahrungen im gesamten Produktökosystem wider.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von Beelink: https://www.bee-link.com/

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.