
Die Zürcher Privatbank Julius Bär treibt den Umbau ihres Verwaltungsrats mit der Nomination zweier erfahrener Managerinnen voran. An der ordentlichen Generalversammlung im April 2027 sollen die Aktionäre über die Wahl von Caroline Kuhnert und Elaine Arden in das Gremium abstimmen, wie das Institut am Dienstag mitteilte. Beide Kandidatinnen bringen jahrzehntelange Führungserfahrung aus internationalen Großbanken mit und sollen insbesondere die Kompetenzfelder Wealth Management, Private Banking sowie Personal- und Transformationsmanagement stärken.
Caroline Kuhnert, 63-jährige österreichisch-schweizerische Doppelbürgerin, verbrachte rund zwei Jahrzehnte im Wealth Management der UBS und gehörte zuletzt in Zürich der Geschäftsleitung des globalen Wealth Managements an. Dort verantwortete sie Geschäfte in der Schweiz und international, darunter Europa, die Schweiz, Emerging Europe, Großbritannien, den Nahen Osten, Lateinamerika und Asien. Zudem leitete sie in der EMEA-Region das Geschäft mit Ultra-High-Net-Worth-Kunden und Global Family Offices. Laut Julius Bär soll sie insbesondere zusätzliche Erfahrung im internationalen Wealth Management, im Schweizer Private Banking sowie im grenzüberschreitenden Risikomanagement und in Restrukturierungen in den Verwaltungsrat einbringen.
Die 58-jährige Britin Elaine Arden wiederum gilt als Spezialistin für Personal, Unternehmenskultur und die Transformation großer Bankkonzerne. Sie war Group HR Director bei der Royal Bank of Scotland und maßgeblich an der Neuausrichtung und Verkleinerung der Bankengruppe mit damals rund 120'000 Mitarbeitenden in 30 Ländern beteiligt. Später wechselte sie zu HSBC, wo sie als Personalchefin die organisatorische und strategische Transformation eines Konzerns mit rund 220'000 Mitarbeitenden in 64 Ländern begleitete und eine der großen globalen HR-Organisationen leitete, bevor sie 2023 in den Ruhestand trat. Im Verwaltungsrat von Julius Bär soll sie insbesondere bei Themen wie Kulturwandel, Vergütung, Talentförderung und Nachfolgeplanung Akzente setzen.
Die Doppel-Nomination folgt auf eine im März kommunizierte strategische Vorgabe der Bank, gezielt nach weiblichen Kandidaten für den Verwaltungsrat zu suchen. Julius Bär setzt damit ihren bereits laufenden Umbau des Aufsichtsgremiums fort und reagiert zugleich auf steigende regulatorische und investorseitige Erwartungen an Diversität und Governance. Details zur künftigen Zusammensetzung des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse will die Bank mit der Einladung zur Generalversammlung im März 2027 bekanntgeben.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.