Studienbeiträge auf Zeit? Hagele präsentiert Modell für autonome Unigebühren

10.06.2026


In der laufenden Debatte um geplante Kürzungen beim österreichischen Universitätsbudget sorgt ein Vorstoß aus Tirol für neue Spannungen in der Landespolitik. Die Tiroler ÖVP-Bildungs- und Wissenschaftslandesrätin Cornelia Hagele fordert, Universitäten sollten – analog zu Fachhochschulen – künftig selbst entscheiden können, ob sie „moderate und sozial abgefederte Studienbeiträge“ einheben. Die Einnahmen müssten zweckgebunden an den jeweiligen Standorten eingesetzt werden, etwa für bessere Betreuung, moderne Infrastruktur, zusätzliche Lehrangebote und den Ausbau von Studienplätzen.

Hagele positioniert ihren Vorschlag ausdrücklich als Ergänzung zur bestehenden Finanzierung, nicht als Rückkehr zum früheren österreichweiten Modell allgemeiner Studiengebühren. Keine Universität solle verpflichtet werden, Gebühren zu verlangen, betont sie. Vielmehr solle es im Rahmen der Hochschulautonomie jeder Institution überlassen bleiben, ob ein solcher Beitrag für Standort, Studienangebot und strategische Weiterentwicklung sinnvoll sei. Als Gegenstück verlangt sie ein „starkes System“ an Stipendien, Gebührenbefreiungen und Rückerstattungen für Studierende mit geringem Einkommen, um soziale Härten abzufedern.

Der Ansatz zielt damit auf zwei Ebenen: Er soll Universitäten unter Budgetdruck ein zusätzliches Steuerungsinstrument für Qualität in Studium und Lehre bieten und zugleich soziale Durchlässigkeit sichern. Hagele argumentiert, dass zweckgebundene Beiträge helfen könnten, die Ausstattung der Hochschulen zu verbessern und zusätzliche Studienplätze zu schaffen, ohne alle Häuser in ein einheitliches Gebührenregime zu zwingen. Die Entscheidungshoheit über das Ob und Wie der Beiträge läge bei den jeweiligen Rektoraten.

Aus dem Tiroler Koalitionspartner SPÖ kommt jedoch umgehend ein kategorisches Nein. Bildung sei in Österreich „maßgeblich vererbt“, hält der sozialdemokratische Bildungssprecher im Landtag, Benedikt Lentsch, entgegen. Die Abschaffung der Studiengebühren sei ein wichtiger Schritt gewesen, um dieser sozialen Vererbung entgegenzuwirken. Finanzielle Möglichkeiten dürften kein Ausschlussgrund für ein Studium sein, Bildung müsse für alle erreichbar bleiben, so Lentsch. Das Wiedereinziehen „ungerechter Hürden“ sei nicht zu rechtfertigen – auch nicht mit Verweis auf Budgetzwänge.

Damit prallen in Tirol zwei grundlegend unterschiedliche Zugänge zur Universitätsfinanzierung aufeinander: Auf der einen Seite ein ÖVP-Modell, das auf Autonomie der Hochschulen und zweckgebundene Beiträge setzt, auf der anderen Seite eine SPÖ, die Gebührenfreiheit als zentrale Voraussetzung für Chancengleichheit verteidigt. Wie sich der Konflikt in der Landeskoalition auf die bundesweite Diskussion über die Finanzierung der Universitäten und eine mögliche Öffnung hin zu fakultativen Studienbeiträgen auswirkt, bleibt vorerst offen.

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026


Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.