Ruja Ignatova weiter flüchtig – Ermittler verbuchen Durchbruch bei Opferentschädigung

08.10.2026


Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat rund 10,1 Millionen Euro aus dem persönlichen Vermögen der mutmaßlichen Onecoin-Haupttäterin Ruja Ignatova gesichert und bereitet nun Entschädigungszahlungen an Geschädigte vor. Das Geld stammt nach Angaben von Oberstaatsanwalt Carsten Nowak aus dem Verkauf von zwei Eigentumswohnungen in London, die der in Deutschland aufgewachsenen Juristin zugerechnet werden. Die Summe von exakt 10.087.803,14 Euro steht der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren zur Verfügung und soll an Anleger ausgekehrt werden, die im Zuge des Onecoin-Systems Verluste erlitten haben.

Ignatova gilt als zentrale Figur hinter der vermeintlichen Kryptowährung Onecoin, die von Ermittlern als betrügerisches Schneeballsystem eingestuft wird. Weltweit sollen nach bisherigen Erkenntnissen Millionen Anleger investiert und einen Milliardenschaden erlitten haben. In der Bielefelder Anklageschrift sind gut 17.500 Geschädigte mit einem Gesamtschaden von 57 Millionen Euro erfasst, bezogen auf einen Tatzeitraum zwischen Dezember 2015 und August 2016. Um die Verjährung der vorgeworfenen Betrugstaten zu verhindern, hatte die Staatsanwaltschaft im September 2025 Anklage gegen die Deutsch-Bulgarin erhoben.

Die Ermittler betonen, dass der Vermögenszugriff nur durch umfangreiche internationale Rechtshilfe möglich gewesen sei. Als Vollstreckungsbehörde konnte die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Erlöse aus den Londoner Immobilien einziehen und für die Opferentschädigung sichern. Betroffene Anleger aus Deutschland und weiteren europäischen Staaten, die in dem relevanten Zeitraum zwischen dem 9. Dezember 2015 und dem 15. August 2016 Zahlungen auf Konten des Zahlungsdienstleisters IMS GmbH im münsterländischen Greven geleistet haben, können sich nun mit Nachweisen ihrer Einzahlungen bei der Behörde melden. Dort wird geprüft, ob und in welcher Höhe Ersatzansprüche bestehen; viele Geschädigte sind bereits rechtskräftig festgestellt, jedoch nicht immer mit aktueller Anschrift erfasst.

Der Fahndungsdruck auf Ignatova bleibt unterdessen hoch. Die Juristin, die im Schwarzwald aufwuchs, war am 25. Oktober 2017 von Sofia nach Athen gereist und ist seitdem verschwunden. International wird mit Fahndungsfotos nach ihr gesucht; zeitweise stand sie auf der Liste der „Ten Most Wanted Fugitives“ des FBI. Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort nimmt in Deutschland das Landeskriminalamt in Düsseldorf entgegen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verjähren die Ignatova zur Last gelegten Taten erst im Sommer 2031 – Ermittler bleiben damit noch mehrere Jahre, um die untergetauchte Krypto-Queen aufzuspüren und gegebenenfalls weitere Vermögenswerte zugunsten der Geschädigten zu sichern.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.