Reform sieht Mengenvorgaben und Klinik-Zusammenlegungen vor

10.03.2026


Die gesetzlichen Krankenkassen blicken gespannt auf die Bundestagsabstimmung zur Krankenhausreform an diesem Freitag. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, äußerte sich in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorsichtig optimistisch: "Der Kompromiss nach langen und schwierigen Verhandlungen hat mehr Licht als Schatten. Eine Verabschiedung wäre daher besser, als wenn die Reform abermals verschoben würde." Die Reform, die noch von der Ampel-Regierung initiiert wurde, sieht Mengenvorgaben für bestimmte medizinische Eingriffe sowie die Zusammenlegung von Krankenhäusern vor, um Personalressourcen zu bündeln.

Allerdings übte Stoff-Ahnis deutliche Kritik an den Zugeständnissen, die Gesundheitsministerin Karl Lauterbach den Bundesländern gemacht habe. "Wir sind allerdings nicht froh darüber, dass die Gesundheitsministerin den Ländern so weit entgegengekommen ist", sagte sie und verwies auf die Abschwächung von Qualitätsvorgaben im Personalbereich sowie längere Übergangsfristen. Ihrer Ansicht nach wäre es besser gewesen, "da schärfer zu schalten, die Qualität für die Patientenversorgung stärker in den Fokus zu rücken und die Krankenhauslandschaft zügiger zu konzentrieren."

Ein zentrales Anliegen der Krankenkassen ist die konsequente Umsetzung der Reform durch die Bundesländer. "Was definitiv nicht passieren darf: Dass die Länder die notwendigen Schritte, und dazu zählt die Schließung nicht versorgungsrelevanter Kliniken, wie so oft in der Vergangenheit auch weiterhin blockieren. Die Gefahr ist weiterhin da", warnte die GKV-Vize-Chefin. Aus Patientensicht argumentiert sie, dass es besser sei, im Einzelfall etwas weiter fahren zu müssen, dafür aber von erfahrenem Fachpersonal optimal versorgt zu werden.

Finanziell dämpft der GKV-Spitzenverband die Erwartungen an die Reform erheblich. "Angesichts der Zugeständnisse an die Länder wird es bestenfalls geringe Einsparungen geben", sagte Stoff-Ahnis. Dies sei besonders problematisch, da die Ausgaben für die Kliniken im vergangenen Jahr auf 111 Milliarden Euro gestiegen seien. Sie forderte, dass die Finanzkommission auch für den Krankenhausbereich tatsächlich wirksame Sparmaßnahmen vorschlagen müsse, die dann auch umgesetzt werden müssten. Die Reform stehe somit vor der schwierigen Aufgabe, Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem zu verbessern, während gleichzeitig die Kostenexplosion eingedämmt werden muss.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.