RBI-Managementwechsel spiegelt sich im UNIQA-Aufsichtsrat – Dividende legt um ein Fünftel zu

10.06.2026


Die UNIQA Insurance Group AG schüttet für das Geschäftsjahr 2025 eine deutlich erhöhte Dividende aus und stellt zugleich ihren Aufsichtsrat teilweise neu auf. Die ordentliche Hauptversammlung am 9. Juni 2026 beschloss eine Ausschüttung von 0,72 Euro je dividendenberechtigter Aktie. Das entspricht einem Plus von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt fließen damit 184,72 Millionen Euro an die Anteilseigner, die Gesamtausschüttung steigt im Jahresvergleich um 3,99 Prozent.

Operativ schlägt sich die höhere Dividende in einer Dividendenrendite von 4,66 Prozent für das Jahr 2025 nieder, berechnet auf Basis eines Schlusskurses von 17,10 Euro an der Wiener Börse am Tag der Hauptversammlung. Damit fällt die Rendite niedriger aus als im Vorjahr, als sie noch 7,66 Prozent betragen hatte. Die Aktien des ATX-Unternehmens werden ab dem 18. Juni 2026 ex Dividende 2025 gehandelt; der Ex-Dividenden-Tag kann sich optisch belastend auf den Kurs auswirken, bevor die Auszahlung über die jeweilige depotführende Bank erfolgt. Dividendenzahltag ist der 22. Juni 2026, Hauptzahlstelle ist die Raiffeisen Bank International AG, Auszahlungen erfolgen abzüglich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer.

Aufsichtsratsseitig reflektiert UNIQA den Generationswechsel im Spitzenmanagement der eng verbundenen Raiffeisen Bank International (RBI). Der designierte RBI-CEO Michael Höllerer zieht in das Kontrollgremium ein und übernimmt das Mandat vom scheidenden RBI-Chef Johann Strobl. Zudem folgt Bernhard Breunlich auf Markus Andréewitch im Aufsichtsrat. An der Börse stieß das Gesamtpaket aus Dividendenerhöhung und personellen Veränderungen auf positive Resonanz: Die UNIQA-Aktie legte im Wiener Handel zeitweise um 0,58 Prozent auf 17,44 Euro zu.

Langfristig erwies sich der Titel für Investoren als renditestark. Über einen Fünfjahreszeitraum hinweg hat die UNIQA-Aktie in Wien um 136,51 Prozent an Wert gewonnen. Unter Einbeziehung der Dividenden summiert sich die tatsächliche Rendite sogar auf 615,63 Prozent. Analystenschätzungen von FactSet deuten darauf hin, dass UNIQA ihren Ausschüttungskurs fortsetzen könnte: Für 2026 wird eine weitere Anhebung der Dividende auf 0,78 Euro je Aktie erwartet. Auf Basis dieser Prognose würde die Dividendenrendite leicht auf 4,55 Prozent zurückgehen, vorausgesetzt, das Kursniveau bleibt unverändert.

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Nach BAG-Urteil: Bremen startet Vorreiterprojekt zur Zeiterfassung an Schulen

15.06.2026


Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.

Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.

Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.