Parmelin-Rücktritt: Rüegsegger wird erste offizielle Kandidatur aus den Kantonen

08.10.2026


Im Rennen um die Nachfolge von Bundesrat Guy Parmelin positioniert sich mit André Rüegsegger erstmals ein offizieller Kandidat aus den Kantonen. Die SVP Kanton Schwyz will den 50-jährigen Regierungsrat der Findungskommission der SVP Schweiz als Bundesratskandidaten vorschlagen. Die Anfrage an Rüegsegger sei «offiziell platziert» worden, teilte die Kantonalpartei am Dienstag mit. In der kommenden Woche ist ein Gespräch zwischen dem Schwyzer Politiker und der Parteileitung vorgesehen, bevor weitere Schritte beschlossen werden.

Rüegsegger politisiert seit 2012 in der Schwyzer Regierung. Aktuell steht er dem Baudepartement vor, zuvor leitete er während acht Jahren das Sicherheitsdepartement. Von 2022 bis 2024 amtete der aus Brunnen stammende Jurist zudem als Landammann. Seine Kantonalpartei attestiert ihm «das Format für die Landesregierung» und bezeichnet ihn als akribischen, sehr fleissigen Dossierkenner, der Probleme anpacke, statt sie zu verwalten. Angesichts seiner beruflichen Herkunft als Rechtsanwalt und seiner sicherheits- und justiznahen Regierungserfahrung sieht die Schwyzer SVP ihn insbesondere als geeigneten Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

Für den Kanton Schwyz hätte eine erfolgreiche Wahl Rüegseggers historische Bedeutung: Der Innerschweizer Stand war bislang noch nie im Bundesrat vertreten. Die Kantonalpartei argumentiert, der 50-Jährige befinde sich im «idealen Alter» für das Amt und wäre als erster Bundesrat aus Schwyz ein «überaus würdiger Vertreter». Mit der frühen Positionierung erhofft sich die Sektion zudem Einfluss auf die Auswahl der offiziellen SVP-Kandidatur für die Nachfolge des abtretenden Wirtschafts- und Landwirtschaftsministers.

Das Rennen um Parmelins Sitz bleibt allerdings offen. Innerhalb der Partei gelten nach wie vor mehrere Frauen als Topfavoritinnen. Parmelin selbst hatte sich öffentlich für eine Nachfolgerin ausgesprochen und namentlich die SVP-Vizepräsidentin und Nationalrätin Céline Amaudruz, Ständerätin Esther Friedli sowie die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli erwähnt. Die Vorschläge der Kantonalparteien können bis zum 23. Oktober bei der von Alt-Fraktionspräsident Caspar Baader geleiteten Findungskommission eingereicht werden. Rüegsegger hat sich bisher noch nicht definitiv zu einer Kandidatur entschieden.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.