Neuralgische Verkehrsachse lahmgelegt: München empfiehlt weiträumige Umfahrung des Kiesselbach-Tunnels

10.06.2026


Autofahrer im Münchner Südwesten müssen sich im Sommer auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Der Luise-Kiesselbach-Tunnel, eine der wichtigsten Achsen zwischen den Autobahnen A95 und A96, wird im Juli für einen Monat in einer Fahrtrichtung gesperrt. Wie das Baureferat der Landeshauptstadt mitteilte, ist die Tunnelröhre in Fahrtrichtung Nord vom 1. Juli bis einschließlich 2. August nicht befahrbar. Die Sperre trifft damit genau jenen Abschnitt, über den der Verkehr von der A95 aus Garmisch-Partenkirchen oder Starnberg Richtung Innenstadt läuft – ein Bereich, der an Ausflugswochenenden schon unter Normalbedingungen stark ausgelastet ist.

Auslöser der nun anstehenden Arbeiten ist ein Lastwagenbrand vom 17. April 2024. Bei dem Feuer wurden Tunneldecke und technische Infrastruktur erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Die Stadt hatte die Röhre damals nach provisorischen Reparaturen und mit einer Tempo-40-Begrenzung zwar binnen rund 20 Stunden wieder für den Verkehr geöffnet. Nun folgt die eigentliche Sanierung: Beschädigte Bereiche der Decke werden instand gesetzt, gleichzeitig erneuert die Stadt zentrale Sicherheitssysteme wie Lüftung, Brandmeldeanlage, Funktechnik, Beleuchtung und Löschwasserleitungen.

Um die Auswirkungen auf den Verkehr abzufedern, richtet die Stadt Umleitungen ein, insbesondere über die Garmischer Straße. Ergänzend sollen Ampelschaltungen angepasst und Ausweichstrecken im Stadtgebiet optimiert werden. Gleichwohl rechnen die Behörden mit deutlichen Behinderungen und empfehlen, den Münchner Südwesten während der Bauzeit möglichst großräumig zu umfahren oder auf Bus und Bahn umzusteigen. Rettungs- und andere Einsatzfahrzeuge sollen den Tunnel in Fahrtrichtung Nord trotz der Arbeiten weiter nutzen können.

Die Sperrung trifft eine neuralgische Stelle im Netz der Landeshauptstadt und fällt in eine Phase, in der viele Ausflügler aus dem Umland und von den Autobahnen A95 und A96 in die Stadt fahren. Wie stark sich der Engpass tatsächlich auf die Stausituation auswirkt, hängt auch davon ab, in welchem Umfang Pendler und Freizeitverkehr der Empfehlung der Stadt folgen und auf alternative Routen oder den öffentlichen Nahverkehr ausweichen.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.