Nationalbank rechnet mit gedämpftem Wachstum durch Iran-Krise

10.03.2026


Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) warnt vor spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen des anhaltenden Iran-Konflikts auf Österreich. Aufgrund gestiegener Energiepreise und hoher Unsicherheit rechnet die Notenbank mit einem geringeren Wirtschaftswachstum und einer höheren Teuerungsrate. OeNB-Gouverneur Martin Kocher betonte jedoch bei einem Pressegespräch am Dienstag in Wien, dass eine Rezession für Österreich oder die Eurozone derzeit ausgeschlossen werden könne.

OeNB-Chefvolkswirt Wolf Heinrich Reuter präsentierte drei mögliche Szenarien für das Jahr 2026. Bleiben die Energiepreise entsprechend den aktuellen Markterwartungen vorübergehend hoch, würde das österreichische Wachstum um 0,25 Prozentpunkte niedriger ausfallen als bisher erwartet, während die Inflation um 0,5 Prozentpunkte steigen würde. Verharren die Preise für Öl und Gas jedoch bis Jahresende auf einem anhaltend hohen Niveau, erwartet die Nationalbank Einbußen beim Wachstum von 0,5 Prozentpunkten und einen Anstieg der Inflation um einen vollen Prozentpunkt. Ein rasches Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen würde die Wirtschaftsleistung und die Preisentwicklung hingegen kaum belasten.

Zur aktuellen Diskussion über mögliche Steuersenkungen auf Treibstoffe zeigte sich Kocher zurückhaltend, da es noch keine konkreten Modelle der Bundesregierung gebe. Eine reine Steuersenkung würde zudem Vielverbraucher bevorzugen. Der OeNB-Gouverneur betonte, man könne sich nicht von der weltweiten Entwicklung abkoppeln, und stellte klar, dass jede Maßnahme entweder Subventionierung aus dem Budget oder Rationierung erfordere. Kocher mahnte zur Besonnenheit bei politischen Eingriffen.

Mit Blick auf die anstehende Zinssitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) in der kommenden Woche unterstrich Kocher die Bedeutung, nicht überhastet zu handeln, sondern genau zu überlegen. Die EZB sei darauf vorbereitet, rasch und klar auf die Situation zu reagieren. Eine aktualisierte, detaillierte Konjunkturprognose wird die OeNB am 24. März vorlegen.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.