Mit Additiv-Deal beschleunigt Temenos digitale Kundenprozesse im Wealth Management

10.06.2026


Der Genfer Bankensoftware-Anbieter Temenos übernimmt das Zürcher Fintech Additiv und stärkt damit sein Geschäft mit Lösungen für die digitale Vermögensverwaltung. Additiv entwickelt eine Plattform, die Prozesse, Daten und Anwendungen bei Banken, Vermögensverwaltern und Versicherungen in einer zentralen Orchestrierungsschicht bündelt. Institute nutzen die Technologie, um digitale Kundenprozesse über verschiedene Kanäle hinweg aufzubauen und zu steuern. Nach Abschluss der Transaktion wird Additiv unter seinem eigenen Namen als Teil der Temenos-Gruppe weitergeführt.

Temenos zielt mit der Akquisition insbesondere auf den Ausbau seines Angebots im Wealth Management. Im Fokus stehen hybride Vermögensverwaltungsmodelle für vermögende Privatkunden sowie zusätzliche Funktionen für das sogenannte Mass-Affluent-Segment, also Kundinnen und Kunden unterhalb des klassischen Private Banking. Die Additiv-Plattform soll künftig die bestehenden Front-End- und Beratungsangebote von Temenos ergänzen und Finanzinstituten helfen, neue Anlage- und Beratungsservices schneller auf den Markt zu bringen. Laut Temenos-CEO Takis Spiliopoulos stärkt der Zukauf das Wealth-Angebot in einem Markt mit stark wachsender Nachfrage.

Additiv betreut nach eigenen Angaben weltweit rund 30 Kunden aus den Bereichen Vermögensverwaltung, Banking und Versicherung. Das Fintech beschäftigt etwa 200 Mitarbeitende und verfügt neben dem Hauptsitz in Zürich über Standorte unter anderem in Singapur, Frankfurt, Dubai, London, Jakarta und Makati City auf den Philippinen. Die Implementierung der Plattform dauert laut Unternehmensangaben oft nur drei bis sechs Monate und damit deutlich weniger als bei vergleichbaren Lösungen. In den vergangenen drei Jahren legten die wiederkehrenden Umsätze im zweistelligen Prozentbereich zu; zudem verweist Additiv auf eine Kundenbindungsrate von 138 Prozent und einen Net-Promoter-Score von über 90 Punkten.

Für den langjährigen Grossaktionär Martin Ebner markiert der Verkauf den Ausstieg aus einer Beteiligung, die trotz wiederkehrenden Wachstums als anspruchsvoll galt. Ebner hielt direkt und indirekt rund 60 Prozent an Additiv und hatte sich parallel bei Temenos verstärkt, wo er seinen Anteil im Jahr 2024 auf rund 20 Prozent ausgebaut hat. Der Kaufpreis für Additiv wird von den Parteien nicht offengelegt. Damit bleibt offen, in welchem Umfang Ebner von der Integration des Zürcher Fintechs in den deutlich grösseren, börsenkotierten Bankensoftware-Spezialisten profitiert – und wie sich die Transaktion für die übrigen Temenos-Aktionäre auswirkt.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.