Martullo-Blocher attackiert EU-Paket – Streit um «Unterwerfungsvertrag» in SRF-«Arena»

08.10.2026


Das vom Bundesrat angestrebte Vertragspaket mit der Europäischen Union heizt die innenpolitische Debatte in der Schweiz weiter an. Nachdem sich der Ständerat in dieser Woche darauf festgelegt hat, dass für eine Volksabstimmung über die sogenannten Bilateralen III ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen nötig sein soll, lieferten sich Spitzenvertreter mehrerer Parteien in der SRF-«Arena» eine konfrontative Auseinandersetzung. Im Zentrum standen die Fragen, wie weit die Schweiz bei der Übernahme von EU-Recht gehen soll und welches demokratische Verfahren für ein solch weitreichendes Dossier angemessen ist.

SVP-Vizepräsidentin Magdalena Martullo-Blocher zeichnete in der Sendung ein Warnbild und sprach von einem drohenden Verlust demokratischer Rechte durch eine «automatische Rechtsübernahme». Das EU-Paket komme einem «Unterwerfungsvertrag» gleich, so der Tenor ihrer Kritik, in der sie auch vor der Öffnung attraktiver Schweizer Bahnstrecken für ausländische Anbieter warnte. Wer die Verträge unterstütze, verrate das Land, sagte sie in Richtung der politischen Gegner. Diese scharfe Rhetorik stiess bei den übrigen Gästen auf deutlichen Widerspruch und wurde als «höchst gefährlich» bezeichnet.

FDP-Nationalrat Beat Walti und SP-Vizepräsident Jon Pult versuchten, das Vertragswerk sprachlich und politisch zu entdramatisieren. Walti verwahrte sich gegen den Begriff der «automatischen Rechtsübernahme» und sprach stattdessen von einer «dynamischen Rechtsübernahme». Damit sei gemeint, dass sich die Schweiz in bestimmten Bereichen an die Weiterentwicklung des EU-Rechts anlehne, um Rechtssicherheit und einen stabilen Marktzugang zum EU-Binnenmarkt zu gewährleisten. Pult pochte zudem auf Kontinuität im Umgang mit Europa: Man solle bei den Bilateralen III gleich vorgehen wie bei den ersten beiden Vertragspaketen und die «Spielregeln nicht während des Spiels ändern». Aus seiner Sicht schreibt die Verfassung in diesem Fall kein doppeltes Mehr zwingend vor, weil es sich weder um einen Beitritt zu einer Verteidigungsallianz noch zu einer supranationalen Gemeinschaft handle.

Die Kontroverse um das Verfahren – doppeltes Mehr oder einfache Volksmehrheit – erhält zusätzliches politisches Gewicht durch den angekündigten Rücktritt von Wirtschaftsminister Guy Parmelin per Ende 2026. Martullo-Blocher vermutete in der «Arena», das EU-Vertragspaket könne neben gesundheitlichen und beruflichen Belastungen ein Mitgrund für seinen Entscheid gewesen sein, auch wenn Parmelin dies aus Gründen der Kollegialität nicht öffentlich gesagt habe. Vertreter anderer Parteien würdigten Parmelin vor allem als sachlichen, unaufgeregten Bundesrat mit einem soliden Leistungsausweis, insbesondere bei Freihandelsabkommen, und liessen Spekulationen über seine Motive weitgehend unkommentiert. Klar ist bereits, dass mit dem personellen Wechsel im Bundesrat die europapolitische Grundsatzfrage für die Schweiz nicht kleiner, sondern noch sichtbarer werden dürfte.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.