
Die Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H., die unter der Marke Interio bekannt ist, hat beim Landesgericht Wiener Neustadt erneut einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt. Der Kreditschutzverband KSV1870 bestätigte den Schritt am Montag. Das Unternehmen meldete Schulden in Höhe von 6,8 Millionen Euro an, wobei 69 Gläubiger betroffen sind. Interio beschäftigt 37 Mitarbeiter, deren Gehälter seit Februar offen sind.
Es handelt sich nicht um die erste Insolvenz des Möbelhändlers mit Hauptsitz in Vösendorf und Filialen in Wien, Linz und Graz. Bereits 2024 wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet, das einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent für die Gläubiger vorsah. Die letzte Teilquote dieses Plans in Höhe von fünf Prozent wäre im März fällig gewesen. Das Unternehmen gibt an, diese aufgrund gestiegener Energie-, Personal- und Mietkosten sowie rückläufiger Umsatzzahlen nicht bezahlen zu können.
Neben diesen Altlasten belasten die Kostensteigerungen für Personal, Miete und Energie das Budget des Unternehmens. Creditreform merkte an, dass diese Faktoren zur erneuten finanziellen Not beigetragen haben. Interio bietet seinen Gläubigern nun erneut eine Sanierungsplanquote von 20 Prozent an, die innerhalb von zwei Jahren aus dem Fortbetrieb des Unternehmens finanziert werden soll. Alexander Greifeneder vom KSV1870 erklärte, dass die Schuldnerin eine Fortführung und Sanierung ihres Unternehmens anstrebt.
Ob der Sanierungsplan realistisch ist, wird nun ein Insolvenzverwalter prüfen. Der Kreditschutzverband rechnet mit einer zeitnahen Eröffnung des Verfahrens. Trotz der erneuten Pleite plant Interio, den Betrieb weiterzuführen, wobei die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs entscheidend für die Finanzierung der angebotenen Quote sein soll. Die Entwicklung unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen im Einzelhandel, insbesondere durch steigende Betriebskosten und Umsatzrückgänge.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.