Leasing-Konflikt belastet Schienenersatzverkehr zwischen Hamburg und Berlin

10.03.2026


Der Schienenersatzverkehr zwischen Hamburg und Berlin steckt in einer tiefen Krise, die auf einen wirtschaftlichen Konflikt zwischen dem Betreiber Ecovista und einem Investor zurückzuführen ist. Seit August betreibt Ecovista im Auftrag der Deutschen Bahn den Ersatzverkehr, weil die Bahnstrecke für umfassende Sanierungsarbeiten gesperrt ist. Ursprünglich setzte das Unternehmen dafür rund 200 neue Busse ein, die bei einem Investor geleast waren. Wegen als zu hoch empfundener Leasingraten kündigte Ecovista den Vertrag jedoch zum Ende Februar.

Die Kündigung führte zu einer überraschenden Entwicklung: Quasi über Nacht tauschte Ecovista die neuen Fahrzeuge gegen Gebrauchtbusse vom freien Markt aus. Dieser abrupte Flottentausch hatte erhebliche Qualitätseinbußen zur Folge. Die eingesetzten Gebrauchtfahrzeuge entsprechen nach Angaben der Deutschen Bahn nicht den vertraglich vereinbarten Standards. Fahrgäste berichten von maroden Bussen, Fahrzeugausfällen und fehlenden digitalen Echtzeitinformationen, was zu erheblichem Unmut führt.

Ecovista-Geschäftsführer Michael Bader räumt die Probleme ein und kündigt Verbesserungen an. In einem internen Rundschreiben, das dem Nordkurier vorliegt, erklärt Bader, dass das Unternehmen „gezwungen“ war, die Flotte auszutauschen, und dass die Ausstattung der Gebrauchtbusse „teilweise nicht ganz auf dem Niveau“ der vorherigen Fahrzeuge liege. Bader betont, dass marode Fahrzeuge, über die sich Fahrgäste zu Recht beschwert hätten, aus der Flotte entfernt wurden. Das Unternehmen arbeite daran, die Busse mit USB-Steckdosen und WLAN nachzurüsten und die digitalen Echtzeitdaten wiederherzustellen. Gleichzeitig dämpft Bader die Erwartungen: Realistischerweise würden die Busse nicht den Standard einer komplett neuen Flotte erreichen.

Die Krise hat weitere Dimensionen: Ecovista kämpft auch mit Verzögerungen bei Lohnzahlungen an Mitarbeiter, die das Unternehmen auf den Investor zurückführt. Die Deutsche Bahn zeigt sich verärgert über die Qualitätsmängel und hat Ecovista bereits abgemahnt. Der bundeseigene Konzern hat angedroht, andere Anbieter für den Ersatzverkehr in Betracht zu ziehen, sollte sich die Situation nicht bald verbessern. Bader bleibt dennoch optimistisch, dass die Qualität des Angebots in Kürze wieder den Erwartungen entsprechen wird.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.