Kurzvideos als Risiko: ADHS-Betroffene verlieren auf TikTok & Reels leichter die Zeit aus den Augen

08.10.2026


Kurzvideo-Plattformen wie TikTok, Instagram Reels oder YouTube Shorts setzen seit Jahren auf extrem kurze Clips, die sich in einer Endlosschleife aneinanderreihen. Was als unterhaltsames Format startet, wird für einen Teil der Nutzer zur Belastung: Eine neue Studie der TU Graz zeigt, dass die zugrunde liegenden Empfehlungssysteme Menschen mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) besonders stark binden und deren Fähigkeit untergraben können, die Nutzung bewusst zu beenden. Die Forschenden sprechen von einer „Engagement-Falle“.

Das Team um Elisabeth Lex vom Institute of Human-Centered Computing analysierte in einer Untersuchung mit 302 Teilnehmenden, wie sich algorithmische Kurzvideo-Feeds auf unterschiedliche Nutzergruppen auswirken. Beide Gruppen – mit und ohne ADHS – stuften die vorgeschlagenen Inhalte als relevant für ihre Interessen ein. Der entscheidende Unterschied zeigte sich jedoch bei der Nutzungserfahrung: Menschen mit ADHS berichteten deutlich häufiger, beim Scrollen das Zeitgefühl zu verlieren. Diese „Zeitblindheit“ führte dazu, dass sie wesentlich länger online blieben als ursprünglich beabsichtigt und große Schwierigkeiten hatten, den Konsum zu stoppen.

Nach dem Schließen der App blieben laut Studie häufig negative Effekte zurück. Viele Testpersonen mit ADHS empfanden die verbrachte Zeit als wenig wertvoll, hatten wichtige geplante Aufgaben verdrängt und berichteten von einer Verschlechterung ihrer Stimmung. Die TU Graz verweist darauf, dass Einschränkungen bei Impulskontrolle, Selbstregulation und Zeitmanagement – typische Merkmale von ADHS – hier mit den auf maximale Verweildauer optimierten Empfehlungsalgorithmen kollidieren. Damit entstehe ein Zustand, in dem Aufmerksamkeit so effektiv gebunden werde, dass die Kontrolle über das eigene Nutzungsverhalten systematisch untergraben werde.

Die Ergebnisse, die Ende Oktober auf der International ACM SIGACCESS Conference on Computers and Accessibility in Portugal vorgestellt werden und für einen Best-Paper-Award nominiert sind, kommen zu einem klaren Schluss: Auf Engagement optimierte Empfehlungssysteme können für Menschen mit ADHS zu einer digitalen Falle werden. Vor diesem Hintergrund gewinnen regulatorische Initiativen an Gewicht. In Europa werden strengere Regeln für Plattformen diskutiert, die solche Kurzvideo-Formate anbieten. Für Anbieter stellt sich damit zunehmend die Frage, wie sich aufmerksamkeitsstarke Feeds mit einem stärker auf vulnerable Nutzergruppen ausgerichteten Design in Einklang bringen lassen.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.