Industrie im Fokus: Greenpeace fordert Wasser-Abgabe für Großverbraucher in Österreich

10.06.2026


Die anhaltende Trockenheit in Österreich verleiht der Debatte um den Umgang mit Wasser neue Schärfe. Während Kommunen und Bürgerinnen über die Befüllung privater Pools diskutieren, rückt Greenpeace den Grundwasserverbrauch der Industrie in den Mittelpunkt. Laut Auswertungen der Umweltschutzorganisation, die sich auf Geschäftsberichte und Unternehmensauskünfte stützen, entnehmen allein drei Konzerne – voestalpine, OMV und Lenzing AG – jährlich 51 Millionen Kubikmeter Grundwasser und damit rund das Dreifache der Wassermenge, die insgesamt in private Schwimmbecken fließt.

Greenpeace stellt die Relationen in der aktuellen Diskussion heraus: Rund 16 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr werden in Österreich in private Pools geleitet, eine Menge, die die Organisation ausdrücklich als „groß“ bezeichnet. Gleichzeitig liege die Entnahme der drei genannten Industriebetriebe jedoch deutlich höher. Besonders hervorgehoben wird die voestalpine Stahl in Linz, die mit 27 Millionen Kubikmetern Grundwasser pro Jahr nach Angaben von Greenpeace beinahe doppelt so viel verbraucht wie sämtliche Privatpools zusammen.

Aus Sicht der NGO ist weniger die absolute Poolmenge als die unterschiedliche öffentliche Wahrnehmung das Problem. „Während die Poolbefüllung öffentlich am Pranger steht, bleibt der gewaltige Wasserverbrauch der Industrie meist intransparent“, kritisiert Sebastian Theissing-Matei, Wasserexperte bei Greenpeace. Der industrielle Verbrauch finde „oft im Verborgenen“ statt, ohne dass die Öffentlichkeit genau nachvollziehen könne, welche Mengen an welchem Standort aus dem Grundwasser entnommen werden. In Zeiten, in denen Wasserreserven „immer öfter schwinden“, könne dieses Abzapfen nach Einschätzung der Organisation zu handfesten Nutzungskonflikten führen.

Greenpeace erhöht deshalb den Druck auf die Politik. Die Organisation fordert Wasserminister Norbert Totschnig (ÖVP) auf, das bereits angekündigte Wasserentnahme-Register für Industrie und Landwirtschaft rasch umzusetzen. Ein solches Register soll aus Sicht der NGO mehr Transparenz schaffen und die Grundlage für eine breitere Debatte über Verteilung und Prioritäten beim Ressourceneinsatz legen. Darüber hinaus verlangt Greenpeace eine spezielle Wasser-Abgabe für industrielle Großverbraucher – ein Instrument, das nach Angaben der Organisation in Frankreich und in den meisten deutschen Bundesländern bereits existiert. In Österreich würde damit eine zusätzliche Preis- und Lenkungswirkung in einem Bereich eingeführt, der bislang weitgehend außerhalb der öffentlichen Diskussion steht.

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026


Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.