
Die BG Kliniken und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) treiben eine umfassende Neuordnung der stationären Versorgung in der Hansestadt voran. Kern des Vorhabens sind zwei Neubauten und eine deutlich engere Verzahnung beider Einrichtungen, insbesondere in der Behandlung von Schwerstverletzten. Grundlage bilden Absichtserklärungen, die von Senat, Bezirksvertretern und Klinikverantwortlichen unterzeichnet und im Hamburger Rathaus vorgestellt wurden. Insgesamt sollen mehr als 1,2 Milliarden Euro investiert werden, finanziert aus Mitteln der gesetzlichen Unfallversicherung.
Herzstück des Projekts ist ein neuer Standort des BG Klinikums Hamburg auf dem Campus des UKE in Eppendorf. Das Haus zur Versorgung von Schwerstverletzten wird baulich mit einem geplanten Erweiterungsbau des UKE verbunden. In diesem UKE-Neubau sind unter anderem ein Krebszentrum sowie eine erweiterte Notfallaufnahme vorgesehen. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) verweist auf die erwarteten Synergien: Es gelte, Spitzenmedizin so zu organisieren, dass sie zugleich medizinisch führend und wirtschaftlich tragfähig sei – ein Vorteil nicht nur für Hamburg, sondern für den gesamten norddeutschen Raum.
Parallel dazu soll der bestehende Standort des BG Klinikums in Hamburg-Bergedorf grundlegend neu ausgerichtet werden. In einem Neubau mit rund 350 Betten sind ein neues Querschnittgelähmten-Zentrum, Einrichtungen für die Frührehabilitation und weitere Reha-Angebote sowie ein sportmedizinisches Zentrum geplant. Der Standort soll sich auf die Versorgung von Menschen mit Rückenmarksverletzungen und auf fachübergreifende Rehabilitation konzentrieren. Ergänzt werden die Strukturen durch ein medizinisches Versorgungszentrum mit Notfallangeboten. Das dortige Luftrettungszentrum und die Rettungswache bleiben nach den bisherigen Plänen bestehen.
Politik und Klinikleitungen sehen in der Verdichtung der Angebote an den zwei Standorten eine Stärkung der regionalen Versorgungslandschaft. Die Gesundheitsversorgung im Hamburger Osten soll ausgebaut, gleichzeitig der Eppendorfer Campus als Knotenpunkt für Spitzenmedizin, Forschung, Lehre und Weiterbildung profiliert werden. Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal spricht von optimalen Bedingungen für Fächer wie Unfallchirurgie, Traumatologie und muskuloskelettale Medizin. Zusammen mit Ausbauschritten in umliegenden Häusern, etwa der Zentralen Notaufnahme des Agaplesion Bethesda Krankenhauses Bergedorf, entsteht ein Netz zusätzlicher Kapazitäten für die wachsende Bevölkerung der Metropolregion.

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.