Grenzüberschreitendes Tanken: Polnische Stationen verzeichnen lange Schlangen

11.03.2026


Deutschland verschärft die Zollkontrollen an der Grenze zu Polen, um dem sogenannten Tank-Tourismus entgegenzuwirken. Besonders im Visier stehen Autofahrer, die in Polen oder Tschechien günstiger tanken und Kraftstoff über die Grenze bringen. Die Kontrollen konzentrieren sich auf Übergänge in Sachsen, Brandenburg und Bayern, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Wer einen Reservekanister mit bis zu 20 Litern Sprit transportiert, darf dies grundsätzlich, sofern der Treibstoff für das eigene Fahrzeug bestimmt ist. Abweichungen, wie das Mitführen von Diesel in einem Benziner, können jedoch zu Problemen führen.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat die hohen Spritpreise in Deutschland scharf kritisiert. "Kein Mensch versteht, warum die Preise in Deutschland für den gleichen Sprit um 60 Cent höher sind als in Polen. Und das, obwohl beide Länder benachbarte EU-Staaten sind", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Woidke bezeichnete die Preistreiberei an den Tankstellen als "reine Abzocke" und forderte die Bundesregierung auf, diesen "unhaltbaren Missstand" zu beenden. Seit Beginn des Iran-Krieges sind die Spritpreise in Deutschland stark gestiegen, während sie in Polen deutlich niedriger bleiben.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg berichtet von spürbaren Folgen des Preisgefälles. An polnischen Tankstellen haben sich teilweise lange Schlangen gebildet, da viele Menschen aus der brandenburgischen Grenzregion zum Tanken ins Nachbarland fahren. Für deutsche Tankstellen im Grenzgebiet verschärft sich dadurch die wirtschaftliche Lage zusätzlich, da sie mit dem günstigeren Angebot in Polen konkurrieren müssen. Diese Entwicklung belastet lokale Unternehmen und sorgt für Unmut bei Verbrauchern und Politikern gleichermaßen.

Das Bundeskartellamt prüft derzeit die Preisentwicklung bei den Mineralölkonzernen genau. Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, man werde konsequent gegen kartellrechtswidriges Verhalten vorgehen, sollten sich entsprechende Hinweise zeigen. Die Debatte um die Spritpreise hat somit nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch wettbewerbsrechtliche Dimensionen erreicht. Die Situation bleibt angespannt, während Verbraucher und Behörden auf Maßnahmen zur Entschärfung der Lage warten.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.