
Der Miteigentümer der insolventen Warenhauskette Galeria, Bernd Beetz, hat die Geschäftsführung um Tilo Hellenbock für den jüngsten Insolvenzantrag scharf kritisiert und einen schnellen Umbau des Unternehmens gefordert. Die Insolvenz sei seiner Ansicht nach grundsätzlich vermeidbar gewesen, sagte Beetz der „Bild“-Zeitung. Die Gesellschafter hätten Galeria „in einer schwierigen Lage“ übernommen und viel Zeit, Energie sowie eigenes Kapital investiert, um dem Unternehmen eine Zukunft zu sichern.
Nach Einschätzung von Beetz ist der entscheidende Fehler darin zu sehen, dass die notwendige Transformation nicht entschlossen genug vorangetrieben worden sei. Es hätte einer deutlich schnelleren und konsequenteren Neuausrichtung bedurft. Zentral seien dabei „insbesondere ein stringentes Warenmanagement, eine klare Sortimentsstrategie und eine deutlich stärkere Kundenorientierung“, betonte der Miteigentümer. Nur so könne ein Warenhaus in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Umfeld bestehen.
Trotz der angespannten Lage äußerte sich Beetz grundsätzlich zuversichtlich über die Zukunft des Warenhausmodells. „Ein Warenhaus kann auch heute erfolgreich sein – aber nur, wenn es sich deutlich vom Wettbewerb abhebt und operativ exzellent geführt wird“, sagte er. Vor diesem Hintergrund sieht er nun vor allem die Führungsebene gefordert. Personelle Entscheidungen müssten aus seiner Sicht danach getroffen werden, wer das größte Vertrauen bei Gläubigern, Mitarbeitern, Lieferanten und möglichen Investoren genieße. „Es geht nicht um einzelne Personen, sondern darum, die bestmögliche Führung für die nächste Phase sicherzustellen“, so Beetz.
Galeria hatte jüngst beim Amtsgericht Düsseldorf erneut die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Für den Warenhauskonzern ist es nach 2020, 2022 und 2024 bereits der vierte Insolvenzantrag innerhalb von sechs Jahren. Der Geschäftsbetrieb in den verbliebenen 83 Filialen soll vorerst weiterlaufen. Infolge der früheren Insolvenzverfahren waren bereits zahlreiche Häuser geschlossen worden; die Gläubiger verzichteten dabei auf Forderungen in Milliardenhöhe. Vor diesem Hintergrund erhöhen die jüngsten Forderungen von Beetz nach einer klaren Strategie und einer straffer geführten operativen Umsetzung den Druck auf das Management, nun zügig belastbare Weichen für die Zukunft des Traditionsunternehmens zu stellen.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.