Fast Fashion im Fokus: Bundesregierung verschärft Regeln für Textilhersteller

27.03.2026


Die Bundesregierung will Bekleidungshersteller stärker an den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Altkleidern beteiligen und damit den Boom von kurzlebiger Billigmode eindämmen. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgelegt, das die erweiterte Herstellerverantwortung auf Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe ausdehnt. Ziel ist es, die Entsorgungsstrukturen für Alttextilien finanziell zu stabilisieren und zugleich die Umweltauswirkungen der Fast-Fashion-Industrie zu verringern. Ein konkreter Gesetzentwurf soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Künftig sollen alle Unternehmen, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten – darunter auch Importeure –, als Hersteller gelten. Sie müssten sich nach den Plänen Schneiders einer Organisation für Herstellerverantwortung anschließen. Diese Organisationen sollen bundesweit die Sammlung und Verwertung von Alttextilien organisieren und sich über Beiträge der angeschlossenen Hersteller finanzieren. Vorgesehen ist eine verpflichtende Sammelquote von 70 Prozent, bemessen an der Menge der Textilien, die die jeweiligen Hersteller im Vorjahr in Verkehr gebracht haben.

Das System soll Anreize für langlebigere und besser recycelbare Produkte setzen: Umweltfreundlichkeit und Qualität der Waren sollen bei der Berechnung der Herstellerbeiträge berücksichtigt werden. Je hochwertiger, reparierbarer und besser recycelbar ein Produkt ist, desto niedriger soll der Finanzbeitrag ausfallen. Ins Visier nimmt Schneider insbesondere Fast-Fashion-Ware, die nach kurzer Nutzungsdauer in Altkleidercontainern landet, nur begrenzt als Secondhand weiterverwendet werden kann und häufig kaum recycelbar ist. Nach seinen Worten soll insbesondere für massenhafte Wegwerfmode, einschließlich günstiger Importe etwa aus China, stärker zur Kasse gebeten werden.

Umweltverbände begrüßen zwar grundsätzlich den Ansatz, kritisieren die geplanten Regelungen jedoch als nicht weitreichend genug. Die Deutsche Umwelthilfe bemängelt unter anderem, dass klare gesetzliche Mindestkriterien für Umweltfreundlichkeit bislang fehlten und die Lenkungswirkung damit begrenzt bleiben könnte. Auch insgesamt sehen Kritiker in den vorgelegten Eckpunkten eher einen ersten Schritt als einen grundlegenden Kurswechsel in der Branche. Mit dem Gesetz setzt Deutschland zugleich Vorgaben der Europäischen Union zur erweiterten Herstellerverantwortung im Textilsektor um.

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Newcastle-Krankheit stellt Geflügelbetriebe in Brandenburg vor existenzielle Risiken

27.03.2026


Die Newcastle-Krankheit breitet sich in Brandenburg weiter aus und entwickelt sich zu einem der schwersten Tierseuchenausbrüche in der Geflügelwirtschaft seit Jahrzehnten. Nach Angaben des Agrarministeriums wurden in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree erneut Infektionen in Geflügelbetrieben festgestellt. Insgesamt sind damit 14 Fälle in Brandenburg registriert. Die hoch ansteckende Viruserkrankung betrifft vor allem Vögel und zwingt die Behörden zu massenhaften Keulungen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Bisher mussten in Brandenburg rund 2,1 Millionen Tiere getötet werden. Mit den jüngsten Ausbrüchen kommen mehr als 300.000 weitere Tiere hinzu. Besonders betroffen ist ein Masthähnchenbetrieb im Landkreis Oder-Spree mit etwa 70.000 Tieren, bei denen die Krankheit nach Ministeriumsangaben nachgewiesen wurde. In Dahme-Spreewald wurde die Newcastle-Krankheit in einem bereits betroffenen Unternehmen nun auch in sechs weiteren Stallanlagen mit jeweils rund 40.000 Tieren amtlich festgestellt. Dort sollen rund 240.000 Tiere getötet werden. Ein derart großflächiger Ausbruch wurde in Deutschland zuletzt vor rund 30 Jahren verzeichnet.

Der Landkreis Dahme-Spreewald spricht von einer emotional und wirtschaftlich extrem belastenden Situation. „Die Ereignisse der vergangenen Wochen erschüttern uns alle tief“, heißt es in einer Mitteilung. „Nun jetzt auch den letzten Stall des Geflügelbetriebes in Bestensee aufgeben zu müssen und die Tötung der Tiere anzuordnen, ist ein schwerer und schmerzlicher Schritt für uns alle.“ Der vollständige Befall des Geflügelbestandes durch die Newcastle-Krankheit stelle den Betrieb vor immense wirtschaftliche Herausforderungen. In Dahme-Spreewald allein wurden bislang etwa 1,36 Millionen Tiere gekeult; neben größeren Agrarbetrieben sind auch vier Kleinsttierhalter in Bestensee, Zeesen und Mittenwalde betroffen.

Die Behörden arbeiten daran, die Ausbreitungswege der Tierseuche nachzuvollziehen, darunter die Bewegungen von Tieren und tierischen Produkten zwischen den betroffenen Betrieben und Regionen. Ziel ist es, Infektionsketten zu identifizieren und weitere Ausbrüche einzudämmen. Der aktuelle Fall unterstreicht die Anfälligkeit der stark konzentrierten Geflügelhaltung für Seuchenereignisse und erhöht den Druck auf Betriebe und Aufsichtsbehörden, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.