Documenta lehnt Vergleich im Schmerzensgeldstreit nach Antisemitismus-Eklat ab

26.03.2026


Die Documenta gGmbH sieht sich nach dem Antisemitismus-Eklat der Weltkunstausstellung 2022 mit einer zivilrechtlichen Klage konfrontiert – und lehnt bislang eine gütliche Einigung ab. Vor dem Amtsgericht Kassel fordert eine Frau jüdischen Glaubens Schmerzensgeld, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte durch die Präsentation des Werks „People’s Justice“ des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi verletzt sieht. Die Klägerin, eine über 70-jährige Jüdin aus Niedersachsen, verlangt 1500 Euro wegen einer aus ihrer Sicht „antijüdischen Beleidigung“ und einer „abgrundtiefen Herabwürdigung“.

Auslöser des Verfahrens ist ein großformatiges Banner, das während der Documenta fifteen auf dem Kasseler Friedrichsplatz gezeigt wurde. Die Arbeit „People’s Justice“ ist wie ein wimmelbildartiges Schlachtengemälde angelegt und enthielt mehrere Motive, die von Kritikern als eindeutig antisemitisch bewertet wurden. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand unter anderem die Darstellung eines Soldaten mit Schweinsgesicht, der ein Halstuch mit Davidstern sowie einen Helm mit der Aufschrift „Mossad“, dem Namen des israelischen Auslandsgeheimdienstes, trägt. Weitere Figuren erinnerten nach Ansicht von Kritikern an NS-Propagandadarstellungen.

Nach heftiger Kritik wurde das Banner zunächst vom Kuratorenkollektiv Ruangrupa verhüllt und später vollständig abgebaut. Der Vorgang löste eine bundesweite Diskussion über Antisemitismus in der Kunst und die Grenzen der Kunstfreiheit aus und führte die Kasseler Ausstellung nach Einschätzung von Beobachtern in eine ihrer schwersten Krisen. Eine zuvor von der Klägerin eingereichte Strafanzeige blieb 2023 ohne strafrechtliche Konsequenzen; die Staatsanwaltschaft Kassel sah kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Mit der nun anhängigen Zivilklage strebt die Frau eine nachträgliche rechtliche Bewertung und eine symbolische Entschädigung an.

In der mündlichen Verhandlung zeigte sich die Klägerin zu einem Vergleich bereit. Sie knüpfte diesen an die Bedingung, dass die Documenta gGmbH ihr Bedauern gegenüber ihr persönlich und dem jüdischen Volk erklärt und einen symbolischen Betrag von 250 Euro an eine jüdische Gemeinde zahlt. Die Documenta lehnte dies jedoch ab. Eine Einigung kam nicht zustande, die Entscheidung des Gerichts soll Mitte April fallen. Damit bleibt zunächst offen, ob die Ziviljustiz dem Anspruch auf Schmerzensgeld im Kontext der umstrittenen Kunstpräsentation folgt und welche Maßstäbe sie bei der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz anlegt.

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Hundert-Millionen-Risiko: Land fürchtet Folgen der neuen Trassenpreise

26.03.2026


Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Berechnung sogenannter Trassenpreise stellt den Schienen-Nahverkehr in Baden-Württemberg vor erhebliche finanzielle Risiken. Das Land rechnet mit Mehrbelastungen von mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr, sollte der Bund keine zusätzlichen Mittel bereitstellen. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) warnt, ohne Ausgleich drohten spürbare Einschnitte im S-Bahn- und Regionalverkehr sowie steigende Fahrkartenpreise.

Trassenpreise sind Entgelte, die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur an den Netzbetreiber – im Fern- und Regionalverkehr die Deutsche Bahn – zahlen. Bislang waren diese Entgelte und ihre Erhöhungen im Regionalverkehr gedeckelt, um die Kosten für die Länder zu begrenzen. Die Preisbremse wirkte zulasten von Güter- und Fernverkehr. Diese deutsche Berechnungsmethode erklärte der EuGH nun für nicht vereinbar mit EU-Recht, weil eine starre mathematische Deckelung der Entgelte gegen europäische Vorgaben verstoße.

Auslöser des Verfahrens war eine Klage der DB-Infrastrukturgesellschaft DB InfraGo gegen die von der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr eingeführte Preisbremse. Die Regulierungsbehörde hatte damit verhindern wollen, dass die Trassenentgelte den öffentlichen Nahverkehr finanziell überfordern. Nach dem Luxemburger Urteil hat jedoch die Bahn-Tochter Recht bekommen, die Deckelung ist in der bisherigen Form nicht zulässig. Damit steigt der Spielraum für höhere Trassenpreise, was die Kostenbasis der regionalen Aufgabenträger unmittelbar verändert.

Nach Schätzungen des baden-württembergischen Verkehrsministeriums könnte infolge des Urteils etwa jeder zehnte Zug im Land zur Disposition stehen. In pessimistischeren Szenarien ist sogar von bis zu 20 Prozent der Verbindungen die Rede. "Wenn es schlecht läuft, müssten wir also jeden fünften Zug abbestellen", sagte Hermann. Ohne ein Gegensteuern durch den Bund stehen die Länder vor der Wahl, Leistungen im Nahverkehr zusammenzustreichen, Ticketpreise anzuheben – oder zusätzliche Haushaltsmittel umzuschichten.