
Mit einem gemeinsamen Vorstoß drängen 24 Fonds und Investoren auf einen grundlegenden Kurswechsel in der Finanzierung junger Unternehmen in Deutschland. Unter dem Dach des neu gegründeten "German Venture and Growth Forum" werben sie mit Rückendeckung der Bundesregierung um große Vermögensverwalter und Kapitalanleger. Ihr Ziel: jährlich 15 Milliarden Euro zusätzliches Risikokapital für wachstumsstarke Start-ups zu mobilisieren, um die schwächelnde Konjunktur wieder in Fahrt zu bringen. Ein entsprechendes Strategiepapier soll am Montag in Berlin im Beisein von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgestellt werden.
Die Initiatoren verweisen auf die Entwicklung in den USA, deren Wirtschaftswachstum das der Europäischen Union in den vergangenen 25 Jahren deutlich hinter sich gelassen hat. Viele der heute hoch bewerteten und profitablen US-Technologiekonzerne sind ursprünglich aus Start-ups hervorgegangen, die in ihren frühen Jahren von Risikokapitalgebern getragen wurden. Nach Ansicht der Fonds hat Europa hier einen strukturellen Rückstand aufgebaut, weil es in entscheidenden Wachstumsphasen an langfristig orientiertem Kapital fehlt.
Tech-Investor Alexander Kudlich, einer der prominenten Köpfe hinter der Initiative, führt die wachsende Wirtschaftslücke zwischen den USA und Europa zu einem großen Teil auf diesen Mangel an Wachstumskapital zurück. Die Fonds verweisen auf Schätzungen, wonach Start-ups in Europa bei ausreichender Kapitalausstattung Millionen neuer Arbeitsplätze schaffen und eine kumulierte Unternehmensbewertung von mehr als drei Billionen Dollar erreichen könnten. Deutschland verfüge zwar über eine Reihe hoffnungsvoller Jungunternehmen und innovative Technologien, vielen von ihnen gehe jedoch nach einigen Jahren schlicht das Geld aus.
Das Bündnis adressiert damit ein Problem, das in der deutschen Wirtschaftspolitik seit Langem bekannt ist. Für die Gründungsphase stehen häufig staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Doch der Weg von einem jungen Tech-Unternehmen hin zu einem profitablen Großbetrieb dauert oft viele Jahre, in denen Verluste anfallen und klassisches Bankkreditgeschäft kaum greift – nicht zuletzt, weil Institute nur begrenzt Risiken eingehen dürfen. Wagniskapitalgeber, die diese Phase überbrücken könnten, sind nach Einschätzung des Forums in Deutschland nach wie vor zu selten, mit Ausnahme einzelner Bereiche wie Rüstungs-Start-ups, die aktuell leichter Investoren finden. Das Forum setzt deshalb darauf, große institutionelle Anleger stärker für diese Anlageklasse zu gewinnen und so die Finanzierungslücke in allen Wachstumsphasen schnell skalierender Tech-Firmen zu schließen.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.