
Nur ein kleiner Teil der deutschen Unternehmen ist gezielt auf Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz vorbereitet. Lediglich elf Prozent der Betriebe haben nach eigenen Angaben spezielle Prozesse für KI-bezogene Sicherheitsereignisse etabliert. Das geht aus einer Forsa-Umfrage hervor, die im Juli im Auftrag des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des TÜV-Verbands unter 505 Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten durchgeführt wurde.
Die Mehrheit der Firmen verlässt sich demnach weiterhin auf klassische IT-Sicherheitsstrukturen: 43 Prozent der Befragten gaben an, zwar über allgemeine IT-Sicherheitsprozesse zu verfügen, diese aber noch nicht um spezifische Regeln für KI-Systeme ergänzt zu haben. Weitere 20 Prozent der Unternehmen arbeiten derzeit nach eigenen Angaben an entsprechenden Abläufen, um künftig gezielter auf Vorfälle reagieren zu können.
In jedem vierten Unternehmen (25 Prozent) existieren für KI-bezogene Sicherheitsfälle bislang überhaupt keine Regelungen. Zwei Prozent der Verantwortlichen konnten oder wollten zur Frage nach entsprechenden Prozessen keine Auskunft geben. Befragt wurden IT- oder KI-Verantwortliche sowie Mitglieder der Geschäftsführung, was einen Einblick in die strategische Vorbereitung der Unternehmen auf mögliche KI-Risiken erlaubt.
Der Handlungsdruck wächst, weil KI-Anwendungen in der Breite Einzug in den Unternehmensalltag halten. Bereits 49 Prozent der befragten Betriebe setzen der Umfrage zufolge Künstliche Intelligenz ein. Neun Prozent planen den Einstieg innerhalb der kommenden zwölf Monate. 42 Prozent der Unternehmen verzichten derzeit auf KI und haben auch keine kurzfristigen Pläne für eine Nutzung. Unter den KI-Skeptikern spielen Bedenken beim Datenschutz eine zentrale Rolle: Mehr als die Hälfte dieser Gruppe verwies auf entsprechende Vorbehalte.

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.